Austria
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19 Klimaaktivisten aus Polizeigewahrsam entlassen

Die Gruppierung "Letzte Generation" hatte am Freitag nach einem hart kritisierten Protest auf dem Berliner Flughafen BER angekündigt, zunächst auf weitere Aktionen in Berlin und München zu verzichten. Auf das Konto der Gruppe gehen in der bayrischen Landeshauptstadt mehrere Klebe-Aktionen, in deren Folge Gewahrsam gegen Teilnehmer angeordnet worden war.

"Wir sind ja ständig angehalten, die Voraussetzungen von Gewahrsam zu überprüfen", sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums. "Das hat dazu geführt, dass wir am Freitagnachmittag zu dem Schluss gekommen sind, dass die Voraussetzungen für Gewahrsam nicht mehr vorliegen, sprich dass weitere Straftaten der in Gewahrsam Befindlichen zumindest aktuell nicht zu erwarten sind."

Weil die Verfügung zur Freilassung nach der Neubewertung der Lage erst am Freitagabend erfolgte, blieben die 19 Aktivisten - darunter sechs Frauen - nach Rücksprache mit den Betroffenen noch über Nacht in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, bevor sie am Samstagvormittag entlassen wurden. Damit sind alle Klimaaktivisten, die zuletzt noch in München in Gewahrsam waren, wieder auf freiem Fuß. "Da waren Personen dabei, die schon länger in Gewahrsam waren, aber auch welche, die erst kürzer in Gewahrsam waren", erläuterte der Polizeisprecher.

Einer der Männer befand sich im Hungerstreik, war aber laut Polizei in keinem kritischen Zustand, so dass er mit den anderen vorzeitig entlassen werden konnte. Ansonsten hätten einige Aktivisten nach bisherigem Stand bis zum 2. Dezember in Gewahrsam bleiben müssen. Die Männer und Frauen wollten mit ihren Festklebeaktionen auf die Zerstörung der Umwelt und den Klimawandel aufmerksam machen. Derlei Aktionen erregten in den vergangenen Wochen auch in anderen Städten in Deutschland großes Aufsehen und lösten politische Debatten aus.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.