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Archie darf nicht zum Sterben in Hospiz

Der unheilbar kranke Archie in England darf nicht zum Sterben in ein Hospiz verlegt werden. Seine Eltern erleben damit eine weitere Niederlage vor einem Gericht. Der High Court in London lehnte einen entsprechenden Antrag am Freitag ab. Begründet wurde mit den Risiken einer Verlegung.

Es sei im besten Interesse Archies, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus statt in einer anderen Umgebung eingestellt würden, sagte die Richterin. „Archie ist in einem solch instabilen Zustand, dass ein erhebliches Risiko sogar dann besteht, wenn er innerhalb seines Krankenhausbettes gedreht wird, was im Rahmen seiner fortlaufenden Pflege erfolgen muss“, teilte der Krankenhausbetreiber mit. Eine Verlegung in eine völlig andere Umgebung würde seinen Zustand höchstwahrscheinlich rapide verschlechtern. Theoretisch können die Eltern nun noch das Berufungsgericht einschalten.

Werden Geräte am Freitag abgestellt?
Bis mindestens 14.00 Uhr (Ortszeit) am Freitag sollen die Geräte, die den Buben in einem Londoner Krankenhaus am Leben halten, noch weiterlaufen. Danach ist das Schicksal des Zwölfjährigen, der seit einem häuslichen Unfall im April im Koma liegt, ungewiss. Er hatte sich schwere Hirnverletzungen zu Hause in Southend-on-Sea zugezogen, womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Die behandelnden Ärzte und Ärztinnen sehen keine Chance auf eine Genesung.

Die Klinik hatte immer wieder Zeitpunkte angekündigt, zu denen die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden sollten. Durch den langen Rechtsstreit haben sie sich verzögert. Nachdem das britische Gericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Anträge abgelehnt hatten, die Maßnahmen fortzuführen, hofften Archies Eltern auf eine Verlegung in ein Hospiz. Dort hätte ihr Sohn in einer ruhigen und friedlicheren Umgebung sterben sollen.