Austria
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Beantragung noch möglich: So funktioniert die Bundespräsidentenwahl per Wahlkarte

Die Stimme muss am 9. Oktober um 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Wer eine Wahlkarte für die Bundespräsidentschaftswahl beantragen will, sollte dies in den nächsten Tagen erledigen.

Wahlberechtigte, die bei der Bundespräsidentenkür per Briefwahl ihre Stimme abgeben wollen, aber noch keine Wahlkarte haben, sollten sich langsam beeilen. Will man die Wahlkarte per Post zugestellt bekommen, endet die Antragsfrist Mitte der Woche. Die Online-Bestellung über die App "Digitales Amt" bzw. die Website www.oesterreich.gv.at ist nur noch bis Dienstag möglich, am Mittwoch kann die Wahlkarte noch im herkömmlichen Weg schriftlich beantragt werden.

Kann man die Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt abholen, hat man - für mündlichen oder schriftlichen Antrag - noch bis Freitag Zeit. Zuständig ist das Gemeindeamt bzw. das Magistratische Bezirksamt, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Erlaubt sind der Antrag im Postweg, per Fax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetseite der Gemeinde (über https://www.wahlkartenantrag.at) - verboten ist aber der telefonische Antrag.

Wahlkarte rechtzeitig abgeben

Jedenfalls muss man Wahlkarten so zeitgerecht betragen, dass die Stimme bis Wahlschluss - Sonntag, 9. Oktober, 17 Uhr - bei der (am Kuvert aufgedruckten) Briefwahlbehörde einlangt. Um nicht allzu viele Wähler wegen zu später Aufgabe ausschließen zu müssen, bietet das Innenministerium in Kooperation mit der Post aber wieder einen besonderen Wahlkartenservice an: Die Briefkästen werden, anders als üblich, am Samstag noch einmal geleert und die Wahlkarten zu den (aufgedruckten) Bezirkswahlbehörden gebracht. Dies allerdings ab 9 Uhr früh - spätestens bis dahin müssen sich die Briefwähler also entschieden und ihren Stimmzettel eingeworfen haben.

Womit sich die Briefwahl aber auch noch für die Wahlberechtigten ausgeht, die die Antragsfrist bis zum letzten ausschöpfen: Persönlich kann man bis Freitag, 22. April, 12 Uhr den Antrag stellen und die Wahlkarte gleich mitnehmen bzw. von einem bevollmächtigten "Boten" abholen lassen.

Immer mehr Briefwähler

Ausgezählt wird die Briefwahl aber erst einen Tag nach der Wahl. Diese Stimmen sind also noch nicht im Gesamtergebnis enthalten - und es werden wohl sehr viele sein. Schon bei der Nationalratswahl 2019, noch vor der Pandemie, wurden fast 20 Prozent der Stimmen mit Wahlkarten abgegeben. Und bei den Wahlen während der Corona-Pandemie wurde die Briefwahl noch stärker genützt. Bei der Wien-Wahl 2020 kamen fast 44 Prozent der abgegebenen Stimmen per Wahlkarte. Dass die Briefwähler das letzte Wort haben, war schon bei der (dann vom VfGH aufgehobenen) Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 zu sehen: Da lag am Wahlsonntag noch FPÖ-Kandidat Norbert Hofer knapp vorne - aber Alexander Van der Bellen schnitt bei den Briefwählern wesentlich besser ab, und somit war letztlich er der Sieger. Bei der Stichwahl-Wiederholung musste Van der Bellen nicht mehr bis zum Montag zittern, da war er schon am Sonntag Erster.

Bereits Sonntagabend dabei sind bei der Bundespräsidentenwahl die in "fremden" Wahlkreisen abgegebenen Wahlkarten. Sie können gleich am Abgabeort mitgezählt werden und müssen nicht in den "richtigen" Wahlkreis gebracht werden. Bei der Nationalratswahl ist das nötig, weil auch in den Wahlkreisen Mandate vergeben werden.

Wählen im Wahllokal mit Wahlkarte

Mittlerweile können Wahlkarten bei Bundeswahlen in allen und nicht nur den speziell dafür eingerichteten Wahllokalen abgegeben werden. Und auch direkt zur - aufgedruckten - Wahlbehörde können die Wahlkarten gebracht werden. Dies schon vor dem 9. Oktober - und nicht nur persönlich, sondern auch von einem "Boten". Auch am 9. Oktober kann eine Person des Vertrauens sie noch mitnehmen und abgeben, wenn sie selbst ins Wahllokal geht. Ist der Wahlberechtigte wider Erwarten doch selber imstande, "sein" Wahllokal aufzusuchen, ist auch dies zulässig. Wobei er seine Wahlkarte unbedingt mitnehmen muss: Wer eine erhalten hat, kann nicht mehr ohne abstimmen. Verliert man sie, bekommt man auch keinen Ersatz. Damit soll verhindert werden, dass ein Wahlberechtigter mehrfach mitstimmt. Nur eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte kann man im zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt umtauschen.

Ziemlich sicher schon zu spät ist es für Auslandsösterreicher, die von außerhalb des Landes per Briefwahl mitstimmen wollen. Denn die Postwege für Zusendung und Retournierung der Wahlkarte dauern zu lange. Auch ihre Stimme muss ja am Sonntag, 17 Uhr, bei der Wahlbehörde liegen. Nur jene, die bereits eine Wahlkarten haben, können sie noch zurückschicken (in der Hoffnung, dass die Zeit reicht) - oder, wenn sie in der EU oder der Schweiz leben, am Montag, 3. Oktober, noch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abgeben. Im Nicht-EU-Ausland war dies nur bis 30. September möglich.

(APA)