Austria
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Der Schlussakt im Terrorprozess

Wer bereitete den Terroranschlag von Wien vor? Nur der unmittelbare Täter, oder war eine Gruppe am Werk? Um dies zu beantworten, berieten am Mittwoch die Geschworenen.

„Ich glaube schon, dass da jemand mitgeholfen hat.“ Das hatte die Mutter des Attentäters ausgesagt, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt einen islamistischen Terroranschlag verübt hatte. Die Frau war als Zeugin im Straflandesgericht Wien vernommen worden – ebendort, wo es am Mittwoch zu klären galt, ob es tatsächlich Beitragstäter gibt.

„Beweisen kann ich es nicht, glauben schon“, gab die Mutter weiter zu Protokoll. Für die Beweisführung war nun die Staatsanwaltschaft Wien zuständig. Folgt man der Anklägerin ist dies auch gelungen. Es gebe genug Beweise, dass der Attentäter K. F. Helfer gehabt habe, nämlich Freunde und Bekannte aus der Jihadistenszene, die dem 20-Jährigen zugearbeitet und diesen bestärkt hätten; sechs Männer, die – so wie der Attentäter – Mitglieder der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gewesen seien.

Nach 15 Verhandlungstagen zogen sich am Mittwoch die Geschworenen zur Beratung zurück. Deren Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, zumal bei Schuldsprüchen mit Höchststrafen oder jedenfalls mit strengen Urteilen zu rechnen war.

Zuletzt hatten die Angeklagten die Möglichkeit, den Geschworenen und dem Drei-(Berufs-)Richter-Senat ein Schlusswort mit auf den Weg zu geben. Vier der sechs Angeklagten taten dies. Zwei schlossen sich den Worten ihrer Anwälte an und verzichteten auf eine eigene Botschaft.
Der 23-jährige Kosovare A. F. drückte den Hinterbliebenen der vier Terror-Todesopfer sein Beileid aus und erklärte, wie die Fahrt nach Bratislava verlaufen sei – die Fahrt, die er gemeinsam mit dem späteren Attentäter unternommen hatte (K. F. wurde bei dem Anschlag von der Polizei erschossen). Auf der Fahrt habe eine „unangenehme Stille“ geherrscht. K. F. sei ein verschlossener Typ gewesen. Feststeht, dass K. F. und der nunmehrige Angeklagte in einem Waffengeschäft waren, um Munition für eine Kalaschnikow zu kaufen. Der Verkäufer spielte aber nicht mit und meldete den Vorfall den Behörden. Von einem geplanten Terroranschlag habe er nichts gewusst, beteuerte A. F. Die Staatsanwältin hatte schon am Dienstag, wie berichtet, erklärt: „Ich glaube den Angeklagten kein Wort.“

Der Angeklagte H. Z., ein wegen Gewalt- und Drogendelikten fünffach vorbestrafter Mann aus Afghanistan, dessen DNA-Spuren auf den vom Attentäter verwendeten Tatwaffen gefunden wurden, wandte sich ebenfalls mit einem Schlusswort an das Gericht: „Ich habe Vorstrafen, ich habe Fehler gemacht. Dafür kann man sich nur selbst verantwortlich machen. Ich bereue das.“ Dass er vor dem Anschlag in der Wohnung des Attentäters K. F. gewohnt habe (letzterer hatte die meiste Zeit bei seinen Eltern übernachtet), kommentierte H. Z. nun so: „Ich bin damals nur bei K. F. untergekommen, weil ich Probleme mit meiner Frau hatte.“ Er sei kein radikaler Islamist.

„Wörter reichen nicht aus“

Jener Mann, der dem Attentäter mit Hilfe eines slowenischen Waffenhändlers das später bei dem Anschlag verwendete AK-47-Sturmgewehr organisiert hatte, der Tschetschene A. M. (32), gab an: „Wörter reichen nicht, um auszudrücken, wie sehr ich bereue, die Waffe vermittelt zu haben.“

Auch I. S., ein 22-jähriger Österreicher mit Wurzeln, die in den arabischen Raum reichen, machte von der Möglichkeit eines Schluss-Statements Gebrauch. Auch er war in die Waffenbeschaffung verstrickt. Er half dem späteren Terroristen, indem er diesem den telefonischen Kontakt zu A. M. vermittelte. Und das obwohl er selbst damals wegen IS-Mitgliedschaft im Gefängnis saß. Untätig war er in dieser Zeit aber nicht, da er über ein eingeschmuggeltes Mobiltelefon Kontakte zur Außenwelt aufrecht hielt. Nun sagte der zweifach einschlägig verurteilte 22-Jährige: „Hätte ich gedacht, das K. F. zu so etwas fähig ist, hätte ich die Telefonnummer nicht weitergegeben.“ Fatalistischer Schlusssatz: „Damit muss ich jetzt leben.“

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer am Dienstag Höchststrafen für alle sechs Islamisten gefordert. Und daran erinnert, dass sie schon in einem früheren Prozess die Anklage vertreten hatte: Seinerzeit standen der spätere Terrorist K. F. und der nunmehr erneut angeklagte Drittangeklagte B. K. wegen IS-Mitgliedschaft vor Gericht. Und wurden verurteilt. Die Anklägerin: „Sie beteuerten damals dem IS abgeschworen zu haben. Sie haben uns getäuscht.“ Das Urteil stand zuletzt noch aus.