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Ein Hitler-Bild als "Motivation" im eigenen Fitnessraum

"Die Anklage ist eindeutig, das Vorleben getrübt – mein Mandant wird sich schuldig bekennen. Die SS-Runen hat er sich mittlerweile übertätowieren lassen", sagt Verteidiger Harald Korp in seinem Eingangsplädoyer. Strategisch gesehen die beste Entscheidung, denn die Anklageschrift von Petra Stranzinger gegen den 39-jährigen Beschuldigten ist erdrückend. Dem Mann aus dem Bezirk Schärding wird das Verbrechen der Wiederbetätigung (3g) vorgeworfen. Neu ist für ihn der Ablauf eines solchen Geschworenenprozesses nicht. 2015 wurde er schon einmal wegen Wiederbetätigung im Landesgericht Wels schuldig gesprochen. Auch sonst ist der Angeklagte für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt, im Gegenteil: 15 Vorstrafen hat der Mann auf dem Kerbholz.

Bei einer Hausdurchsuchung wurde im Fitnessraum des Mannes ein gerahmtes Foto von Adolf Hitler sichergestellt. Zudem habe er laut Anklage seine Tätowierungen mit SS-Runen auf dem Bauch und Oberarm öffentlich zur Schau gestellt. Auf einem Foto ist der Beschuldigte mit Symbolen der Waffen-SS zu sehen. Das Bild hat er im Sommer 2019 selbst auf Facebook gepostet. Damit nicht genug: An Bekannte soll der 39-Jährige Bilddateien mit NS-Bezug weitergeschickt haben. Unter anderem ein Bild von Hitler und dem Eingang des Konzentrationslagers Auschwitz. Der Text: "Testen macht frei." Damit dürfte der 39-Jährige wohl auf seine ganz eigene Weise seinen Protest gegen die Corona-Maßnahmen ausgedrückt haben.

Jetzt wird es ernst für den Beschuldigten, der nicht lange um den heißen Brei herumredet. "Ich bekenne mich schuldig", sagt er zur vorsitzenden Richterin des Geschworenensenats, Claudia Grillneder. Die Richterin will wissen, seit wann er das gerahmte Bild von Hitler im Keller hängen gehabt habe. "Seit rund zwei Jahren." Das Bild sei bei einer früheren Hausdurchsuchung, genau wie zahlreiche andere in einer Schachtel verstaute Gegenstände, von den Beamten nicht mitgenommen worden. "Weggeschmissen habe ich nichts", so der Angeklagte. Die Schachtel mit den einschlägigen Gegenständen wurde beim Umzug in den Bezirk Schärding mitgenommen. "Wenn sich jemand daheim ein Bild von Hitler aufhängt, dann gehe ich davon aus, dass man diese abgebildete Person sympathisch findet", hält Richterin Grillneder dem Mann vor. "Ich hatte es ja daheim rumliegen, aber aufgehängt habe ich es mir wegen des Spruchs, der dabeistand." Dieser lautete: "Fleiß und Kraft, Arbeit und Wille gehören zusammen." Dieser Text habe ihn beim Training motiviert.

"Kein Neonazi mehr"

Ein Neonazi sei er schon länger nicht mehr. "Früher war ich rechtsradikal, das ist vorbei. Durch meine Töchter habe ich gemerkt, dass das ein Scheiß ist, der nur Probleme macht", sagt der Angeklagte. Angesprochen auf seine Verurteilung wegen Wiederbetätigung vor rund sieben Jahren, sagt er: "Ja, ich war deppert damals. Ich habe auch viel gerauft und Blödsinn gemacht." Die Bewährungshelferin stellt dem Beschuldigten ein durchaus gutes Zeugnis aus. "Ich kenne ihn schon einige Jahre. Er neigt zur Überschreitung von Grenzen. Das Positive ist, dass er sich immer damit auseinandersetzt, daher sehe ich die Zukunft nicht ganz negativ. Ich glaube, er will etwas ändern. Seine Termine hat er immer eingehalten, zudem hat er immer gearbeitet und ist in einer stabilen Lebensgemeinschaft", sagt die Bewährungshelferin.

"Der Angeklagte wurde 2015 nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Er hat seiner Gesinnung offenbar nicht abgeschworen, da er sich auch die NS-Devotionalien behalten hat. Seine Tätowierungen hat er weiterhin öffentlich zur Schau gestellt", sagt Staatsanwältin Stranzinger in ihrem Schlussplädoyer. "Mein Mandant führt ein geordnetes Leben, das er weiterführen möchte. Seine Worte waren kein Lippenbekenntnis, er hat sich geändert", sagt Verteidiger Korp.

Das letzte Wort hat der Angeklagte. "Es tut mir leid, was ich angestellt habe. Ich möchte nicht wieder von vorne anfangen."

21 Monate teilbedingte Haft

Die Geschworenen sprechen den 39-Jährigen in allen sieben Hauptfragen mit acht zu null Stimmen für schuldig. Richterin Grillneder verkündet nach längerer Beratung des Berufrichtersenats die Strafhöhe: 21 Monate, 14 Monate bedingt, sieben Monate unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und gibt dem Angeklagten grundsätzlich die Möglichkeit, einen Antrag für eine Fußfessel zu stellen.

Thomas Streif
Thomas Streif