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Einspruch! Prozess gegen Karmasin verzögert sich

Anfang 2023 hätte Sophie Karmasin der Prozess gemacht werden sollen. Die frühere Familienministerin wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Vergabeverfahren und schweren Betrugs angeklagt. Doch die Verhandlung wird sich verzögern. Der Anwalt jenes Mitarbeiters im Sportministerium, der mitangeklagt ist, wird einen Einspruch einbringen. 

Thomas Krankl, der Anwalt des Zweitangeklagten in der Causa um Ex-Ministerin Sophie Karmasin, will am Dienstag einen Einspruch gegen die von der Anklageschrift bei der WKStA einbringen. Dies bestätigte er am Freitag in einem Gespräch mit der „Krone“. Der Prozess gegen die Meinungsforscherin wird sich demnach verzögern. Denn das Oberlandesgericht muss die Anklage gegen die Ex-Familienministerin und den leitenden Beamten im Sportministerium nun überprüfen. „Einerseits gibt es formelle Mängel in der Anklage“, nennt Krankl die Gründe für den Einspruch, „andererseits muss überprüft werden, ob die Vorgangsweise bei den Ausschreibungen überhaupt strafbar ist, zumal es ein Direktvergabeverfahren war." Der Anwalt ist optimistisch, dass die Anklage gegen seinen Mandanten aufgehoben wird.

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Es muss überprüft werden, ob die Vorgangsweise bei den Ausschreibungen überhaupt strafbar ist, zumal es ein Direktvergabeverfahren war.

Anwalt Thomas Krankl wird Einspruch erheben.

Preisabsprachen für Sportministerium-Studien?
Sein Einspruch betrifft den Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren nach §168b StGB. So soll es laut Staatsanwaltschaft für drei Sportministerium-Studien vor Auftragserteilung abgesprochene Scheinangebote von Mitbewerbern, darunter Sabine Beinschab, gegeben haben. Diese zielten laut Anklage darauf ab, dass Karmasin als Bestbieterin die Aufträge erhält. In zwei Fällen sei dies auch gelungen, dabei handelte es sich um Aufträge in der Höhe von knapp 130.000 Euro.

Meinungsforscherin Sabine Beinschab (Bild: CHRISTIAN FORCHER Krone KREATIV)

Meinungsforscherin Sabine Beinschab

(Bild: CHRISTIAN FORCHER Krone KREATIV)

Kein Anspruch auf Bezugsfortzahlung
Karmasin, die durch die Kanzlei Kollmann & Wolm vertreten wird, muss sich aber zudem demVorwurf auf schweren Betrug stellen. Hier geht die Anklage davon aus, dass die frühere Ministerin trotz laufender Bezugsfortzahlung nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung als Selbstständige Aufträge annahm. Die Einkünfte habe sie verschleiert, indem sie mit falschen Leistungszeiträumen - nämlich erst nach Ende der Bezugsfortzahlung - abrechnete. Bereits vor ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt hätte die 55-Jährige selbstständige Erwerbstätigkeiten für das erste Halbjahr 2018 fix vereinbart und diese auch nahtlos ausgeführt, weshalb zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Bezugsfortzahlung bestanden habe. Im Frühjahr 2022 leistete sie eine Rückzahlung in der Höhe von 74.141 Euro.

Warten auf mehreren Ebenen
Für Karmasin heißt es jetzt wieder warten. Nicht nur in dieser Causa: Die ehemalige Meinungsforscherin Karmasin steht auch im Zusammenhang mit dem Beinschab-Tool im Visier der Justiz. Hier dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch an.