Austria
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Gefälschte Impfpässe: Bereits 46 Beschuldigte!

Nicht nur sportlich sorgte der Nachtslalom in Schladming heuer für Schlagzeilen. Am Tag vor dem Rennen gab die Polizei bekannt, dass sie bei Razzien in zwei Après-Ski-Bars und in Privatwohnungen mehrere gefälschte Impfpässe entdeckte, die verkauft werden sollten. Den Besitzern wird darin eine Corona-Schutzimpfung bescheinigt, ohne je den Stich erhalten zu haben; wir berichteten.

Ursprünglich neun Verdächtige
Der anonyme Tipp kam aus Salzburg. Zum damaligen Zeitpunkt war von neun Verdächtigen die Rede. Die Causa hat sich seit Jänner aber gehörig ausgeweitet, wie die Staatsanwaltschaft Leoben auf „Krone“-Anfrage mitteilte: 46 Beschuldigte wurden mittlerweile ausgeforscht, sechs Personen sind bereits angeklagt. Nähere Details zu den Betroffenen werden „aus ermittlungstaktischen Gründen“ noch nicht bekannt gegeben.

(Bild: LPD Steiermark)

Fahrschul-Mitarbeiterin stand vor Bezirksgericht
Bereits vor Gericht landete ein weiterer aufsehenerregender Fall: Eine 39-jährige Mitarbeiterin einer Leobner Fahrschule soll Covid-Test-, Antikörper- und Impfzertifikate gefälscht haben: mit einem Grafikprogramm am Firmen-PC. Die Frau gab damals gegenüber der Polizei an, Verwandten nur einen Gefallen getan zu haben. Verurteilt wurde sie dennoch - am Bezirksgericht zu einer mehrmonatigen bedingten Haftstrafe.

Fälschern drohen bis zu einem Jahr Gefängnis
Es waren zwei besonders spektakuläre Fälle von gefälschten Covid-19-Zertifikaten, die im vergangenen Winter gehäuft aufflogen. Damals spielte der Grüne Pass noch eine bedeutende Rolle in unserem Alltag.

Auch bei der Staatsanwaltschaft Graz waren bzw. sind mehrere Verfahren anhängig, in einigen Fällen gab es auch Anklagen, wie es auf Anfrage heißt. So legte ein Beschuldigter dem Gesundheitsamt gefälschte positive Antigen-Tests vor - er wollte einen Bescheid, um seine Abwesenheit von der Arbeit zu rechtfertigen. Andere änderten bei negativen Testergebnissen nachträglich das Datum, um an der österreichischen Grenze einreisen zu können.

In erster Linie handelt es sich um die Delikte der Urkunden-, Daten- oder Beweismittelfälschung. Bei allen kann man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.