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Höchstgericht bestätigte Masern-Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht habe Klagen betroffener Familien zurückgewiesen, teilten die Karlsruher Richter gestern mit. Die Grundrechtseingriffe seien nicht unerheblich, aber zumutbar.

"Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt", urteilten die Richter. Die Impfpflicht soll dazu beitragen, die Masern eines Tages ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hochansteckende Virus erst dann keine Chance mehr hat, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das ist in Deutschland noch nicht erreicht.

Im Fokus stehen vor allem Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen. Seit 1. März 2020 dürfen Kindergärten in Deutschland Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Bei Tagesmüttern gelten dieselben Regeln. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli Zeit, den Nachweis vorzulegen. Von der Schule wird wegen der Schulpflicht zwar kein Kind ausgeschlossen. Den Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro.

Die vier Elternpaare mit ungeimpften Kleinkindern hatten geklagt, weil sie darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht sehen. Experten warnen vor dem Trugschluss, die Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es kann zu Komplikationen kommen, und das Immunsystem bleibt für längere Zeit geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist eine Gehirnentzündung, die fast immer tödlich endet. Eine möglichst hohe Impfquote schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können.