Austria
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Kerzen beim Hitlerhaus am 20. April platziert: Angeklagte müssen drei Jahre ins Gefängnis

Es ist – zumindest was das Alter betrifft – ein ungewöhnliches Duo, das sich am Montag in Ried vor einem Geschworenensenat wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung verantworten musste. Auf der Anklagebank nahmen ein 69-Jähriger aus Bayern und ein 24-jähriger Vorarlberger Platz. Das rechte Gedankengut eint die Männer, beide wurden bereits wegen Wiederbetätigung beziehungsweise Volksverhetzung verurteilt. Dass sich die Beschuldigten ausgerechnet am 20. April 2022 in Braunau trafen, war kein Zufall. Es ist der Geburtstag von Adolf Hitler, daher führte der Weg auch schnurstracks zu dessen Geburtshaus. „Zuvor haben die Angeklagten noch in einem Supermarkt Kerzen und Feuerzeuge gekauft, um den 133. Geburtstag von Hitler zu würdigen“, sagte Staatsanwältin Petra Stranzinger. Der 24-Jährige platzierte zwei Kerzen auf einer Fensterbank des Hitlerhauses, der 69-Jährige hatte laut Anklage die Aufgabe, Fotos und Videos zu machen. Dazu kam es nicht mehr, da die Angeklagten von Polizisten in Zivil auf frischer Tat ertappt wurden, die OÖN haben berichtet.

 „Ich bekenne mich nicht schuldig, ich wollte weder Hitler noch die NS-Zeit verherrlichen und außerdem habe ich die Kerzen ja gar nicht angezündet, sondern nur hingestellt, dann bin ich auf die andere Straßenseite gewechselt“, sagt der 24-Jährige, der 2016 wegen Wiederbetätigung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt wurde. Damals beschmierte er in Vorarlberg zahlreiche Objekte mit Hakenkreuzen, darunter neun Stolpersteine der Gemeinde Hohenhems. Auf einem jüdischen Friedhof brachte er den Schriftzug „wir brauchen keine Judenschweine“ an. „Das war eine dumme Jugendsache, die ich so nicht mehr machen würde“, so der Beschuldigte. Auf die Frage des vorsitzenden Richters Josef Lautner, ob sich seine Einstellung zum Nationalsozialismus geändert habe, antwortete der 24-Jährige nach längerer Pause: „Ich möchte mit verbotenen Dingen nichts mehr zu tun haben.“ Hitler selber sehe er neutral. Die ganze Aktion sei nicht seine Idee gewesen, er habe sich vom Älteren vielmehr dazu überreden lassen.

Längere Haftstrafe ohne Effekt 

Erst im Sommer 2021 wurde der 69-Jährige aus der Justizvollzugsanstalt Bernau, Deutschland, entlassen. Dort saß er unter anderem wegen Volksverhetzung zweieinhalb Jahre in Haft. Nur acht Monate nach der Haftentlassung traf er sich mit dem Zweitangeklagten in Braunau. Nach der „Sache mit den Kerzen“ sei der Plan gewesen, sich noch die Braunauer Altstadt anzusehen. „Es war ein Fehler dort hinzufahren. Früher habe ich mir fast jeden Tag im Fernsehen einen Film über Hitler angesehen.“ Dadurch werde man quasi zu einem solchen Gedankengut hingesteuert. Fast stolz berichtete der 69-Jährige, dass er im vergangenen Sommer nicht zum Kehlsteinhaus am Obersalzberg gefahren sei. Für ihn eine Art Distanzierung.

„Die beiden Angeklagten hatten schon länger Kontakt. Die rechtsradikale Besinnung verbindet sie. Dass sie diesem Gedankengut abgeschworen haben, sind reine Lippenbekenntnisse. Sie hatten die Absicht, Hitler zu glorifizieren“, sagte Staatsanwältin Stranzinger in ihrem Schlussplädoyer.

Der Verteidiger des 24-Jährigen plädierte auf nicht schuldig und argumentierte mit einem „flüchtigen Abstellen von Kerzen, die nicht einmal angezündet wurden.“ Das stelle keine Verherrlichung von Hitler dar. Der Verteidiger des 69-Jährigen sah in der Verantwortung seines Mandanten ein „reumütiges Geständnis“.

Jeweils drei Jahre Haft verhängt

Die acht Geschworenen waren sich einig und sprachen beide mit jeweils acht zu null Stimmen schuldig. Beide Angeklagten wurden zu drei Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Die Verteidiger gaben keine Erklärung ab, die Staatsanwältin meldete Berufung wegen der Strafhöhe an. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Thomas Streif
Thomas Streif