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Mann attackierte Frau mit Messer: Prozess wegen Mordversuchs in Linz

© KURIER/Gerhard Deutsch

Dank couragierter Passanten überlebte 41-Jährige. 52-Jähriger bestreitet Tötungsabsicht, laut Anklage habe er die Frau" verunstalten" wollen.

Weil ein 52-jähriger aus Eifersucht Ende Mai auf der Oberen Donaulände in Linz seine Frau niedergestochen haben soll, muss er sich am 19. Oktober wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten. Dass die 41-Jährige den Angriff überlebte, hat sie dem Eingreifen von couragierten Passanten zu verdanken. Der Angeklagte gibt an, sich an die Messerattacke nicht erinnern zu können und streitet eine Tötungsabsicht ab. Ein Urteil ist noch für denselben Tag geplant.

Eifersucht als Motiv

Das aus Syrien stammende Paar war am Abend des 23. Mai in Streit geraten. Es ging offenbar darum, dass die Frau über Social Media Kontakt zu einem anderen Mann hatte, was ihrem Partner missfiel. Die beiden verließen im Zuge des Streits ihre Wohnung, die gemeinsamen elfjährigen Zwillinge blieben zu Hause. Auf der Straße soll der Mann dann die Frau zu Boden geschlagen und mit einem Stanley-Messer in Kopf und Hals gestochen haben. Ein Stich ging an der Speiseröhre und Luftröhre vorbei und führte fast bis zur Wirbelsäule.

Krankenschwester griff ein

Eine zufällig vorbeikommende Krankenschwester erkannte die lebensbedrohliche Situation und sprang dem Beschuldigten in den Rücken, sodass dieser die Attacke beendete. Auch ein Pfarrer versuchte, den Mann von der Frau fernzuhalten. Den Geistlichen habe er auch noch gefährlich mit dem Tode bedroht, so die Anklage. Ein Arzt, der mit dem Auto unterwegs war, leistete sofort Erste Hilfe und schließlich kam auch noch ein Rettungswagen vorbei, dessen Besatzung die Frau gleich versorgte und ins Spital brachte. Die anfängliche Lebensgefahr wurde dort mit einer Notoperation gebannt.

Der 52-jährige hat bisher nur zugegeben, seine Ehefrau geschlagen und auch das Messer aus dem Rucksack genommen zu haben. Mehr wisse er nicht mehr. Jedenfalls leugnet er, dass er seine Frau habe töten, höchstens "verunstalten" wollen, damit sie für andere Männer nicht mehr attraktiv sei, heißt es in der Anklageschrift. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Asylberechtigten zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslange Haft.

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