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Neuer Flächenwidmungsplan: Reihenhäuser stehen wieder auf Bauland

Das war kurzfristig anders. Wie berichtet, kippte der Verfassungsgerichtshof Ende April nach einer Anrainerbeschwerde maßgebliche Teile des Jeginger Flächenwidmungsplanes und so standen von einem Tag auf den anderen zehn der 18 in Bau befindlichen Reihenhäuser auf Grünland. Nun gibt es einen neuen, rechtskräftigen Flächenwidmungsplan und auf dem sind die Grundstücke als Wohngebiet gewidmet.

Das ist passiert: 2016 wurden sechs Parzellen von Grün- in Bauland umgewidmet. Die Anrainer wurden per RSB-Brief über das Vorhaben informiert, allerdings mit einem fehlenden Wortlaut. Dass sie gegen die geplante Umwidmung Einwände einbringen können, stand nicht explizit drinnen. Das blieb solange unbemerkt, bis 2019 eine Walser Firma die Baubewilligung für eine Wohnanlage erhielt, ein Anrainer "massive, gesundheitsbelastende Lärmemissionen" befürchtete und vor Gericht zog. Die Beschwerden wurden abgewiesen, aber den fehlenden RSB-Brief-Hinweis sah das Höchstgericht als "erheblichen Verfahrensmangel" an und hob prompt die Umwidmung von 2016 auf.

Neuer Plan löste alten ab

So ging es weiter: Wie sich herausstellte, war der gekippte Flächenwidmungsplan im Grunde das Auslaufmodell, denn zeitgleich trat der neue, vom Land genehmigte Flächenwidmungsplan in Kraft, den die Gemeinde in den vergangenen zwei Jahren überarbeitet und eingereicht hatte. "In derselben Woche, als ich das Urteil vom Verfassungsgerichtshof erhalten habe, wurde uns vom Land der neue, rechtskräftige Flächenwidmungsplan zugeschickt. Das hat sich überschnitten. Somit ist der alte aufgehoben und der neue gültig", sagt VP-Bürgermeister Christoph Weitgasser. Es seien alle Richtlinien eingehalten worden, man habe hier nur eine Lücke gesucht. Keine Bedenken gegenüber der neuen Verordnung hat das Landesverwaltungsgericht, das gab es bei der kürzlich stattgefundenen Verhandlung bekannt.

Erleichterung auch bei der Baufirma Viktoria-Bau: "Die Objekte werden plangemäß Mitte September an unsere Kunden übergeben", sagt der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Kuss. Zu einem Baustopp ist es nie gekommen, weshalb der Zeitplan eingehalten werden kann. "Gott sei Dank, hier geht es auch um Familien, die zum Teil ihre Wohnungen schon verkauft haben und ihre Kinder im Kindergarten oder der Schule angemeldet haben", sagt Weitgasser und spricht hinsichtlich der ganzen Aufregung und Zusatzarbeit vom "Los der Gemeinde": "Natürlich sind nicht alle darüber glücklich, wenn Reihenhäuser die gewohnte freie Sicht auf die grüne Wiese stören. Aber wir als Gemeinde haben schon auch die Verpflichtung, leistbaren Wohnraum zu schaffen – vor allem in Zeiten wie diesen, wo die Preise explodieren und die Vorschriften für Wohnkredite strenger werden."

Ob eine neuerliche Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben wird, habe sein Mandant noch nicht entschieden, sagt der Eggelsberger Rechtsanwalt Gerald Priller auf OÖN-Anfrage. Der erste Plan wurde aus formellen Gründen aufgehoben, eine inhaltliche Prüfung habe es noch nicht gegeben. Das Landesverwaltungsgericht sieht inhaltlich keine Bedenken, "dass ein bestehendes Wohngebiet in unmittelbarer Nähe zum Ortskern" erweitert werde.