Austria
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Operation Rosenwurz: Darf Norbert Hofer Wohlfühlmittel verkaufen?

© Kurier/Juerg Christandl

Warum Hofer mit Nahrungsergänzungsmitteln Geld verdienen darf - und Wolfgang Sobotka nicht.

Vor allem oberhalb der Waldgrenze gedeiht sie prächtig: die heimische Rosenwurz. Das horstbildende Dickblattgewächs gilt als winterhart und anspruchslos. Hochmoore, Felsspalten, Urgestein: Die zähe Pflanze bevorzugt raue, alpine Gefilde. Man wundert sich, was sie alles kann: Die natürliche Heilpflanze wird unter anderem zur Behandlung viraler Atemwegserkrankungen, Erschöpfung oder auch Angsstörungen verwendet.

Das Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) wählte sie deshalb zur Arzneipflanze des Jahres 2023. Und auch einem anderen blieb ihre beruhigende Wirkung nicht verborgen: FPÖ-Politiker Norbert Hofer, Dritter Nationalratspräsident. Er freute sich am Dienstag auf Twitter über die HMPPA-Huldigung der Rosenwurz - und wusste mit einer Ankündigung zu überraschen: "Das ist ein bemerkenswerte Zufall. Ich bringe in wenigen Tagen ein Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt. Ein wichtiger Bestandteil der Formel: Rosenwurz!"

Seit 19. Juli des vergangenen Jahres ist Hofer laut Firmenbuch Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Vitesse Consulting & Management GmbH mit Sitz in Pinkafeld, seiner Heimatgemeinde. Das Präparat werde bereits produziert und soll noch im Februar erhältlich sein, bestätigte Hofer seine Pläne dem KURIER. Warum genau er nun ein Nahrungsergänzungsmittel produziere? "Ich interessiere mich einfach für Pflanzen", meinte Hofer.

Neben Rosenwurz soll das Präparat unter anderem Vitamin B6, Zink und Ginseng enthalten. Hofer spricht von einem "Wohlfühlmittel", das zudem eine "stärkende" Wirkung habe. "Ich stehe dafür, dass ich trotz allem, was mir passiert ist, die gute Laune nicht verliere", sagte Hofer.

Darf er das?

Doch kritische Twitter-User stellten eine berechtigte Frage: Gilt für Nationalratspräsidenten nicht ein Berufsverbot? Kurz gefragt: Darf Norbert Hofer das?

Ja, Hofer darf das. Denn das Berufsverbot gilt laut Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz nur für den Ersten Nationalratspräsidenten, also Wolfgang Sobotka. Wer außerdem keine Nahrungsergänzungsmittel vertreiben darf: "Die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder der Landesregierungen, der Präsident des Nationalrates, die Obmänner der Klubs im Nationalrat und der Präsident des Rechnungshofes."

Hofer ist somit der lachende Dritte.

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