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Privilegien entzogen: Schröder verklagt Bundestag

Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte Nagel. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei.

Dienstpflichten nicht wahrgenommen?
Es werde „behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. “nachwirkenden Dienstpflichten„ nicht mehr wahr“. Es werde „aber nicht festgelegt, was “nachwirkende Dienstpflichten„ überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt“, heißt es in der Erklärung weiter.

Der Entzug der Sonderrechte soll nicht im Zusammenhang mit Schröders Russlandverbindungen stehen. (Bild: AFP)

Der Entzug der Sonderrechte soll nicht im Zusammenhang mit Schröders Russlandverbindungen stehen.

(Bild: AFP)

Anwalt: „Absolutistischer Führerstaat“
Dem ganzen Vorgang stehe „auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe als die anhand der “neuen Regeln„ vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren“. Solche Entscheidungen erinnerten „im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat“ und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, erklärten Schröders Anwälte.

Ruhegehalt wird weiter ausgezahlt
Der sozialdemokratische Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet.

Vielmehr solle die „Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen“, heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Scholz: Entscheidung „folgerichtig“
Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als „folgerichtig“ begrüßt. Im Umfeld des Beschlusses hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.