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Tiroler (75) missbrauchte die Stiefenkeltochter

Symbolbild (Bild: stock.adobe.com)

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Beklemmender Prozess am Landesgericht Innsbruck um sexuelle Übergriffe. Ein Unterländer (75) soll sich über einen längeren Zeitraum an seiner Stieftochter vergriffen haben. Beim Prozess nahm er nach langem Schweigen erstmals Stellung. 

Der Mann aus dem Tiroler Unterland bekannte sich bei Prozessbeginn „nicht schuldig“. Für die Staatsanwältin war die Sachlage nach den Ermittlungen hingegen eindeutig: Der Angeklagte habe zwischen Mai 2017 und März 2022 seine 2010 geborene Stiefenkeltochter mehrfach unsittlich berührt.

„Er nutzte die Situation aus, mit ihr allein gewesen zu sein und hat sie etwa wiederholt oberhalb ihrer Kleidung bei ihrer Brust und im Vaginalbereich gestreichelt“, so die öffentliche Anklägerin. Der Angeklagte sei somit zweifellos schuldig zu sprechen.

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Mein Mandant hat nie wirklich eine geschlechtliche Handlung an dem Kind vorgenommen!

„Keine geschlechtlichen Handlungen passiert“
Der Verteidiger verfolgte naturgemäß eine andere Strategie: „Mein Mandant hat nie wirklich eine geschlechtliche Handlung an dem Kind vorgenommen!“ Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs sei somit auch nicht erfüllt, der Angeklagte also freizusprechen. Man müsse sich auch fragen, wem man mehr glaube – einem „mittlerweile 12-jährigem Mädchen oder einem 75-jährigen Mann“, so der Verteidiger. Der Mann, der bis zum Prozessbeginn zu den Vorwürfen nichts gesagt hatte, brach schließlich am Montag am Landesgericht Innsbruck sein Schweigen, konnte sich die Vorwürfe seiner Stiefenkeltochter jedoch nicht erklären.

Der Schöffensenat war schließlich von der Glaubwürdigkeit des Opfers, das sich in psychiatrischer Behandlung befindet, überzeugt und verhängte eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe (davon neun Monate bedingt) und 2500 Euro Teilschmerzensgeld. Erschwerend wurde der lange Tatzeitraum gewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Markus Stegmayr

Markus Stegmayr