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Toter Hund in Brunnen: Beschuldigte bestreitet Vorwürfe

Der Border-Collie-Rüde "Liam" wurde im 21. April in einem sieben Meter tiefen und mit Wasser befüllten Brunnenschacht entdeckt. Im Fall einer Verurteilung wegen Tierquälerei drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Am Landesgericht St. Pölten wird am 19. Oktober der Prozess im Fall um einen im April tot in einem Brunnenschacht in Altlengbach (Bezirk St. Pölten) entdeckten gefesselten Hund in Szene gehen. Angeklagt ist die 48-jährige Lebensgefährtin des Tierbesitzers. Im Fall einer Verurteilung wegen Tierquälerei drohen ihr bis zu zwei Jahre Haft. Die Frau bestreitet laut ihrer Verteidigerin Astrid Wagner die Vorwürfe.

Der laut Strafantrag acht Jahre alte Border-Collie-Rüde "Liam" ist am 21. April auf einem nicht abgesperrten Grundstück des Tierbesitzers vom Hundehalter selbst in dem sieben Meter tiefen und mit Wasser befüllten Brunnenschacht entdeckt worden. Vorder- und Hinterbeine sowie die Schnauze des Hundes waren mit einer Paketschnur zusammengebunden. Zuvor war das Tier als abgängig gemeldet worden.

Grausames Bild

Ergebnisse der veterinärmedizinischen Untersuchung zeichneten ein grausames Bild. Polizeiangaben zufolge ließ Flüssigkeit in der Lunge des Vierbeiners darauf schließen, dass er nach einem Überlebenskampf in dem Brunnen ertrunken ist. Zuvor war das Tier verletzt worden. Im Strafantrag ist die Rede davon, dass "Liam" durch das "Anstoßen an Kanten subkutane Blutungen erlitt".

Laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft wird die Frau durch die Gesamtheit der Beweisumstände belastet. Verübt wurde die Tat dem Strafantrag zufolge in der Zeit von 19. bis 20. April. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Wagner betonte, dass sich die Angeklagte nicht schuldig bekennen werde. Die Verteidigerin ortete einen "reinen Indizienprozess". Seitens der Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde für die Einzelrichterverhandlung die Vernehmung dreier Zeugen beantragt. Angesetzt ist der Prozess am 19. Oktober laut Birgit Eisenmagen, der Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten, von 9.00 bis 10.00 Uhr.

(APA)