Austria
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Wien und NÖ kaufen bei Flughafen zu und sichern so österreichische Mehrheit

Mit dem Kauf von nur acht Aktien sichern Wien und Niederösterreich eine österreichische Mehrheit beim Flughafen. Fraglich ist, ob dies ein Pflichtangebot auslöst.

Wien.  Seit Juni tobt beim Flughafen Wien ein Übernahmekampf. Wie „Die Presse“ berichtete, stehen sich hierbei auf der einen Seite die Bundesländer Wien und Niederösterreich und auf der anderen Seite der internationale Investor IFM gegenüber. Erstere dominieren mit ihren syndizierten Anteilen von je 20 Prozent traditionell den Flughafen. Letzterer war 2014 beim Flughafen eingestiegen und hatte seither seine Beteiligung auf ebenfalls 40 Prozent ausgeweitet.

Im Juni erfolgte nun ein – nach wie vor laufendes – Angebot, bei dessen Annahme durch Streubesitzaktionäre (in Summe zehn Prozent) IFM zum größten Anteilseigner des Flughafens werden würde. Das ist nach wie vor möglich, allerdings kamen die beiden Bundesländer einer Übernahme der Kontrolle durch IFM nun insofern zuvor, indem sie ihre Anteile erweiterten. In Summe wurden zwar nur acht Aktien erworben, wie am Mittwoch bekannt wurde. Zusammen mit der Mitarbeiterstiftung, die über zehn Prozent der Anteile verfügt, gibt es nun eine österreichische Mehrheit von über 50 Prozent.

Pflichtangebot notwendig?

Die Möglichkeit eines solchen Zukaufs stand bereits seit längerem im Raum, wurde bisher jedoch nicht durchgeführt, da man die Sorge vor einem Pflichtangebot an alle anderen Aktionäre – darunter auch IFM hatte. Üblicherweise wird ein solches Pflichtangebot beim Überschreiten der Anteilsschwelle von 40 Prozent ausgelöst. Allerdings entschied die dafür zuständige Übernahmekommission im Juli, als IFM diese Schwelle überschritt, dass kein Pflichtangebot gelegt werden müsse.

Grund dafür sei die Beteiligungsstruktur und Governance-Situation beim Flughafen, hieß es damals mit Verweis auf einen Paragrafen im Übernahmegesetz. In diesem heißt es wörtlich: „Die Beteiligung an der Zielgesellschaft vermittelt insbesondere dann keinen beherrschenden Einfluss auf diese, wenn die Aktien aufgrund der üblichen Anwesenheit der anderen Aktionäre in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft nicht die Mehrheit der Stimmrechte vermitteln.“ Mit anderen Worten: Aufgrund des geringen Streubesitzes und der wenigen Großaktionäre, die bei den Hauptversammlungen immer anwesend sind, hat ein Aktionär mit 40 Prozent beim Flughafen keinen beherrschenden Einfluss. In Wien und Niederösterreich scheint man nun der Ansicht zu sein, dass diese Logik auch in die umgekehrte Richtung gelten muss, weshalb es zu keinem – von den Bundesländern unerwünschten – Pflichtangebot kommen müsse. Die Entscheidung darüber wird aber erneut die Übernahmekommission treffen.

IFM ist im Rahmen seines Angebots auch in Kritik gekommen, da die dahinter stehenden Investoren unklar sind. Laut eigenen Angaben handelt es sich um Pensionsfonds aus Australien, Nordamerika und Großbritannien. Gehalten werden die Anteile jedoch von einer Treuhandgesellschaft auf den Cayman Islands.

(jaz)