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Wiener Terroranschlag: Angeklagte kommen zu Wort

Am 18. Oktober 2022 startete im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht unter großen Sicherheitsvorkehrungen und Medieninteresse der Terrorprozess rund um das Blutbad in der Wiener Innenstadt Anfang November 2020. Am ersten Verhandlungstag hielten die sechs Verteidiger der Angeklagten ihre Eröffnungsplädoyers.

Der Dritt-, Fünft- und Sechstangeklagter bekannten sich auf Nachfrage des Richters teilweise schuldig. Die restlichen Männer antworteten mit „unschuldig“. Sie hätten von dem geplanten Anschlag nichts gewusst.

Waffenhändler als erster Angeklagter befragt
Der zweite Tag im Prozess startet mit den Beschuldigtenvernehmungen der sechs Männer, die als Helfer und Unterstützer des Kujtim F. agiert haben sollen. Zuerst nimmt der Fünftangeklagte in der Mitte des Saales Platz. Der 32-jährige Russe, verteidigt von Astrid Wagner, ist der Waffenhändler des späteren Attentäters. Dazu bekennt sich der Mann auch schuldig. Aber wie seine Verteidigerin schon an Tag Eins betont: „Der Waffenhändler ist nicht der Mörder!“. Er hätte Kujtim F. nicht gekannt, beteuert er vor dem Richter: „Ein Wildfremder meldete sich und wollte eine Kalaschnikow“ - ein Sturmgewehr.

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Ein Wildfremder meldete sich und wollte eine Kalaschnikow!

Fünftangeklagter über den Kontakt mit Kujtim F.

Welchen Zweck die Waffe wenig später erfüllen sollte, war dem 32-Jährigen nicht klar. Insgesamt gab es zwischen dem Attentäter und dem Fünftangeklagten zwei Treffen. Nach dem Sturmgewehr bestellte Kujtim F. danach noch eine Faustfeuerwaffe und Munition. Vermittelt wurde über „den Slowenen“ - quasi einen Geschäftspartner des Waffenhändlers. Zu dem hätte er nicht nein sagen können. Der Fünftangeklagte hätte ihn für seine Geschäfte gebraucht. 

Astrid Wagner verteidigt den Waffenhändler des Wiener Attentäters. (Bild: Denise Auer)

Astrid Wagner verteidigt den Waffenhändler des Wiener Attentäters.

(Bild: Denise Auer)

Will den Zweck der Waffenlieferungen nicht gekannt haben
Auch bei der zweiten Übergabe hätte der Russe sich keine Gedanken gemacht über den Grund der Lieferung gemacht. „Es war ihnen also egal?“, fragt der Richter unglaubhaft. Was der Angeklagte bejaht - „Das kann ich mir nicht vorstellen. Einem Wildfremden eine Kalaschnikow zu vermitteln und danach eine andere Waffe mit entsprechender Munition“, so der Richter. Der Mann antwortet: „Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich das nicht gemacht!“

Ermittlungen ergaben: Angeklagter war in Wohnung des Attentäters
Laut der Anklage sollen sich der 32-jährige Russe und der spätere Schütze öfter als bei diesen zwei Waffenübergaben gesehen haben. Auswertungen seiner Handydaten sollen zeigen, dass er sich in der Nähe der Wohnung des Attentäters befunden haben soll. Sein Mobiltelefon wäre aber bei einem Masten acht Kilometer entfernt eingeloggt gewesen: „Mein Handy war ja ganz wo anders. Das ist Kilometer entfernt.“ Dazu kann der Richter aber Aufschluss geben: Ist ein Handymast überlastet, kann sich ein Mobiltelefon bei dem nächstgelegensten auch einloggen. Und das soll sich mit den ermittelten Daten decken. „Ich war in einem Shoppingcenter in der Nähe“, beteuert der Russe.