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Bundesgericht zum Eigenmietwert: Hausbesitzer sind keine Härtefälle

Das Bundesgericht hat die Härtefallklausel beim Eigenmietwert des Kantons Tessin aufgehoben. Abschläge bei geringem Einkommen können nicht gewährt werden. Der Entscheid dürfte für andere Kantone wegweisend sein.

Der Eigenmietwert muss mindestens 60 Prozent der marktüblichen Miete betragen - auch für Tessiner Hausbesitzer, sagt das Bundesgericht.

Der Eigenmietwert muss mindestens 60 Prozent der marktüblichen Miete betragen - auch für Tessiner Hausbesitzer, sagt das Bundesgericht.

Simon Tanner / NZZ

Für Hausbesitzer mit geringen Einkommen darf es in Bezug auf den Eigenmietwert keine Sonderbehandlung geben. Sie dürfen nicht von einer Härtefallregelung profitieren. Eine entsprechende Änderung des kantonalen Steuergesetzes im Tessin hat das Bundesgericht verworfen. Zwei SP-Grossräte hatten gegen einen entsprechenden Entscheid des Grossen Rates vom 1. Juni 2021 Beschwerde eingereicht. Die zweite öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts unter Vorsitz von Florence Aubry Girardin gab den Beschwerdeführern recht, wie der Kanton Tessin diese Woche bekanntgab.