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Weniger Passagiere zugelassen: Neue Regeln für historische Flugzeuge nach Ju-52-Absturz

Weniger Passagiere zugelassenNeue Regeln für historische Flugzeuge nach Ju-52-Absturz

Der Bundesrat hat die Anzahl der Passagiere, die in historischen Maschinen mitfliegen dürfen, drastisch beschränkt. Er will damit den Risiken besser Rechnung tragen.

Als noch alle drei Ju-52 in der Luft waren. Nach dem Absturz einer Maschine im Jahr 2018 gelten künftig strengere Vorgaben für Flüge mit historischen Flugzeugen. (Archivbild)

Als noch alle drei Ju-52 in der Luft waren. Nach dem Absturz einer Maschine im Jahr 2018 gelten künftig strengere Vorgaben für Flüge mit historischen Flugzeugen. (Archivbild)

Foto: Susanne Venditti (Keystone/Ju-Air)

Vier Jahre dem Absturz einer Ju-52 hat der Bundesrat die Vorgaben für Flüge mit historischen Flugzeugen verschärft. Unter anderem sind künftig keine kommerziellen Flüge mehr zulässig. Ferner dürfen auch auf privaten Flügen höchstens neun Personen mitfliegen.

Von diesen neun dürfen nicht mehr als sechs Passagiere sein. Dies hat der Bundesrat gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) beschlossen, wie er am Mittwoch mitteilte. Dazu hat er die Luftfahrtverordnung angepasst. Er will damit den Risiken besser Rechnung tragen, die mit Flügen mit historischen Flugzeugen einhergehen.

Mit den neuen Vorgaben würden Passagierflüge auf ein Mass begrenzt, welche in der allgemeinen, nicht gewerbsmässigen Leichtaviatik üblich seien, heisst es in der Mitteilung. Die neuen Vorgaben für historische Flugzeuge treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Beim Absturz einer historischen Junkers Ju-52 waren am 4. August 2018 zwanzig Personen ums Leben gekommen – zwei Piloten, eine Flugbegleiterin und 17 Passagiere. 

SDA/anf

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