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„AfD missbraucht Tierschutz, um gegen Religionen zu agitieren“

Das betäubungslose Schlachten ist in Deutschland nur für Angehörige von Religionsgemeinschaften erlaubt, die das sogenannte Schächten vorschreiben. Dies trifft auf religiöse Speisegesetze des Islam und des Judentums zu. Mit der Methode soll das möglichst rückstandslose Ausbluten bezweckt werden, da religiösen Muslimen und Juden der Verzehr von Blut verboten ist. Die AfD-Fraktion im Bundestag beantragt nun, den entsprechenden Paragrafen im Tierschutzgesetz zu streichen – und will das Schächten damit ohne Ausnahme verbieten.

„Betäubungsloses Schlachten ist eine der grausamsten Tötungsarten“, heißt es in dem Bundestagsantrag. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es infolge des Ausblutens bei dem unbetäubten Tier „zu erheblichen Leiden und Schmerzen“ komme. Beim Schächten wird einem unbetäubten Tier der Hals mit einem Messer durchgeschnitten. Die AfD begründet den Antrag demnach mit dem Tierschutz – einem im Grundgesetz vorgeschriebenen Staatsziel der Bundesrepublik.

Stephan Protschka, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, sagte WELT: „Wenn das Schächten erlaubt bleibt, bleibt die Tierschutzpolitik der Bundesregierung nur Show.“ Darauf angesprochen, dass es sich beim religiösen Schächten nur um einen sehr geringen Anteil geschlachteter Tiere handelt, wagte er einen fragwürdigen Vergleich: „Es ist auch nicht in Ordnung, Mörder frei herumlaufen zu lassen, nur weil es wenige gibt.“

Der Landwirtschaftspolitiker verbindet seine Forderung zudem mit einer Kritik an islamischen und jüdischen Vorschriften. „Rituale muss man modernisieren, wie sich auch die christliche Kirche modernisiert hat. In Mitteleuropa sollten wir das Tierwohl hochhalten.“

Vor der Bundestagswahl 2021 hatte sich Protschka im Interview mit dem Fachmagazin „top agrar“ noch dagegen ausgesprochen, die Landwirtschaft auf mehr Tierschutz auszurichten. „Es gibt kein Land auf der Welt, das mehr Tierschutz und mehr Umweltschutz hat als wir. Was soll man denn noch machen?“, sagte er damals.

Der Deutsche Tierschutzbund, eine Dachorganisation von rund 740 Tierschutzvereinen, fordert ebenfalls ein „generelles und von den Beweggründen unabhängiges Verbot des betäubungslosen Schlachtens“. Auf WELT-Anfrage heißt es allerdings: „Die AfD missbraucht den Tierschutz, um gegen Religionsgemeinschaften und deren Angehörige zu agitieren.“

Verbandspräsident Thomas Schröder sagte, dass Tiere in der Landwirtschaft „durch eine Vielzahl systemimmanenter Missstände“ leiden müssten. „Wenn die einzige vermeintliche Initiative in Sachen Tierschutz auf die – kaum noch angewandte – Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten aus religiösen Gründen zielt, ist die Absicht eindeutig.“

„Wäre Verstoß gegen die Religionsfreiheit“

Scharfe Kritik hatte bereits der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, geübt. Der Antrag der AfD sei ein „fundamentaler Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Das letzte Mal, dass Schächten in Deutschland verboten wurde, war durch die nationalsozialistische Gesetzgebung im April 1933.“

Der Kritik schließt sich nun auch der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Frank Schwabe, an. „Ein Schächtverbot würde jüdisches und muslimisches Leben unmöglich machen und wäre damit ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit“, sagte der SPD-Politiker. Er begrüße Debatten darüber, wie mehr Tierschutz ermöglicht werden könne, ohne die freie Ausübung der Religion zu gefährden. „Die AfD will aber genau diesen konstruktiven Diskurs gerade nicht. Sie will spalten und diffamieren.“

Ein Schächtverbot würde in der Praxis vor allem muslimische Gemeinden treffen, die bislang für das religiöse Schächten von Schafen oder Rindern Anträge bei örtlichen Veterinärämtern stellen müssen. Koscheres Fleisch wird in der Regel aus dem Ausland importiert. Dennoch zeigen sich auch hochrangige Vertreter des Judentums in Deutschland besorgt.

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz bezeichnete die AfD-Forderung gegenüber WELT als „unsäglich“ und „scheinheilig“. „Vor allem soll es dabei gegen Muslime gehen, und gleichzeitig nimmt man die jüdische Gemeinde als Kollateralschaden in Kauf“, sagte der Vorsitzende, Rabbiner Avichai Apel. Wissenschaftlich sei nicht bestätigt, dass Schächten mehr Leid verursache als konventionelle Schlachtungen. Zudem sei der „hohe Prozentsatz an Tieren, die nach einer Gasbetäubung in Schlachthöfen noch leiden, doch immens viel größer“.

Eyüp Kalyon, Sprecher des Koordinationsrats der Muslime, sagte WELT: „Muslime sind angehalten, dem Tier so wenig Leid wie möglich zuzufügen. Die Deutungshoheit, ob und wie etwas in einer religiösen Praxis umzusetzen ist, obliegt der jeweiligen Religionsgemeinschaft selbst.“ Im Jahr 2009 hieß es vom deutsch-türkischen Moscheenverband Ditib: „Es spricht nichts dagegen, die Tiere vor dem Schächten durch einen Elektroschock oder durch ähnliche Mittel zu betäuben, um ihnen unnötige Qualen zu ersparen.“ Andere islamische Verbände sind der Überzeugung, dass die Schlachtung ohne jede Betäubung als wesentlicher Bestandteil der Religionsausübung zwingend vorgeschrieben sei.

Zusätzliche Betäubung „grundsätzlich verboten“

Die AfD behauptet in ihrem Antrag, dass mit der Methode der Elektrokurzzeitbetäubung eine reversible Betäubungsmöglichkeit zur Verfügung stehe, „die den Belangen des Tierschutzes und der Religion gleichermaßen Rechnung trägt“. Im Grundsatzprogramm der AfD heißt es allerdings, dass die Partei auch das Schächten mit vorheriger Elektrokurzzeitbetäubung ablehne.

Etwa in Niedersachsen dürfen Muslime jährlich zum Opferfest 200 Schafe und Ziegen schächten. 2019 hatte die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion beschlossen, dies künftig untersagen zu wollen. Die Bundestierärztekammer ging im Jahr 2008 von einer deutlich höheren Dunkelziffer von jährlich bis zu 500.000 geschächteten Schafen aus und forderte damals ebenfalls ein Verbot.

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In einem WELT vorliegenden Brief des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, an die CDU-Landtagsfraktion aus dem Jahr 2019 heißt es: „Eine zusätzliche Betäubung der Tiere – sei sie reversibel oder irreversibel – ist im Judentum grundsätzlich verboten. Die jüdische Schlachtmethode gewährleistet, dass die Tiere bei der Tötung von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont werden.“ Die oftmals geforderte Elektrokurzzeitbetäubung könne beim Tier eine schmerzhafte Atemlähmung bewirken.

Der AfD-Abgeordnete Protschka weist die Kritik zurück. „Ich diskriminiere überhaupt keinen, ich schütze unsere Tiere“, sagte er. „Das hat überhaupt nichts mit Antisemitismus zu tun, ich habe jüdische Freunde.“

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Ausnahmeregelung beim Schächten für Religionsgemeinschaften im Jahr 2002 für verfassungsgemäß. Der Europäische Gerichtshof wiederum urteilte im Jahr 2020, dass EU-Staaten auch bei der rituellen Schlachtung vorschreiben dürfen, dass Tiere betäubt werden müssen. In mehreren europäischen Ländern ist Schächten vollständig verboten.

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