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Aubstadt will beim Schulverband Milzgrund bleiben

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Wie schon in anderen Orten stand im Gemeinderat Aubstadt das Thema Grundschule und das Angebot der Stadt Bad Königshofen, die Schüler des Schulverbands Milzgrund in die neue Grundschule zu schicken, auf der Tagesordnung. Die Vor- und Nachteile sprach Bürgermeister Burkard Wachenbrönner an, am Ende stimmten die Gemeinderäte einstimmig für die Beibehaltung ihrer eigenen Schule in Aubstadt.

Die vorgelegte Machbarkeitsstudie habe mehrere Mängel, kritisierte Wachenbrönner. Unter anderem seien die Kosten für die Schülerbeförderung, die Verwaltung und die Mittagsbetreuung viel zu niedrig angesetzt oder fehlen. Als Vorteile für den Anschluss an Bad Königshofen wurden genannt, dass der Bau von zusätzlichen drei Klassen einfach und kostengünstig zu realisieren wäre, die Schulverbandsumlage günstiger ausfallen würde und es längerfristig keinen Investitionsbedarf gäbe.

In der energetisch sanierten Schule in Aubstadt mit Sporthalle, gutem Buskonzept und einem engagierten Lehrerteam gäbe es auch keinen Investitionsbedarf, meinte der Bürgermeister. Er kritisierte, dass es nicht feststehe, ob das Haus St. Michael nun wegen der Raumhöhe doch abgerissen werden muss oder nur umgebaut wird. Drei Meter Raumhöhe seien vorgeschrieben, 2,82 Meter werden gemessen. "Das Wohl der Kinder steht an oberster Stelle", so Wachenbrönner. Elternbeirat und Eltern stünden voll auf der Seite der kleinen Schule. Er sehe keinen Vorteil beim Anschluss an Bad Königshofen, eher könnten sich die Schulverbände Milzgrund und Untereßfeld zusammentun.

Nachhaltigkeit als Argument

Wachenbrönner schlug vor, die Bad Königshöfer Kinder auf die Schulen in Untereßfeld und Aubstadt zu verteilen, Aubstadt wäre bereit, mit einem Anbau die Voraussetzungen zu schaffen. Warum können die Bad Königshöfer Kinder nicht die wenigen Kilometer in die bestehenden Schulen gefahren werden, stattdessen sollen mindestens 25 Millionen Euro für einen Neubau ausgegeben werden, so sein Kommentar. Für die Mittelschule (das Gebäude gehört der Stadt) und deren dringenden Sanierungsbedarf wäre dann kein Geld mehr übrig. Zweiter Bürgermeister Reinhard Köhler meinte, so viel Geld auszugeben und zwei vorhandene Schulen platt zu machen, sei nicht nachhaltig und die Mittelschule bleibe außen vor. Alle Gemeinderäte waren sich einig, den Schulstandort in Aubstadt nicht aufzugeben.

Zu Gast in der Sitzung war Robert Kern vom Ingenieurbüro IVS in Kronach. Er  stellte den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "PV-Anlage Aubstadt-Nord" mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans vor. Wie bereits berichtet, soll von der Firma Südwerk aus Burgkunstadt eine insgesamt 20,3 Hektar große Photovoltaik-Freiflächenanlage gebaut werden. Einige Festlegungen wurden besprochen, unter anderem, dass die Oberkante der Module nicht höher als 3,80 Meter sein darf, der Abstand zum Erdboden bei 80 Zentimetern liegen muss und der umgebende Zaun 15 Zentimeter unten frei lassen muss.

Unterstützung für Gesangverein

Die Fläche unter den Modulen wird zur Grünfläche und kann nach Abbau der Module in 20 oder mehr Jahren wieder genutzt werden. Ob Lärchenfester eingerichtet werden müssen, wird sich noch zeigen. Masten für Überwachungskameras dürfen nicht höher als acht Meter sein. Gibt es dort Bodendenkmäler? Das wird im Rahmen der Befragung der Träger öffentlicher Belange noch zu klären sein, hieß es. Der Entwurf wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

Der Gesangverein Eintracht Aubstadt hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Beschaffung von Noten und Instrumenten sowie die Instandhaltung und Unterhaltung der Immobilien in Höhe von 500 Euro gestellt. Der Gemeinderat stimmte zu und bewilligte 500 Euro für das Jahr 2023.

Aus nichtöffentlicher Sitzung wurde bekannt gegeben, dass mögliche Baugebiete durch das Büro Bautechnik Kirchner vorgestellt wurden und die Aufstellung des Bebauungsplans "Schulstraße" am südlichen Ortsrand und des Bebauungsplans "Mönchshecke" am nordöstlichen Ortsrand beschlossen wurde. In einem Umlaufbeschluss zur Strombeschaffung wurde der Bürgermeister mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und zur Erteilung des Zuschlages ermächtigt.