Germany
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

AUSGERECHNET DER ARBEITSMINISTER! - Heil verpennt wichtiges Arbeitszeit-Gesetz

Peinliche Pleite für Hubertus Heil (50, SPD)!

Ausgerechnet der Arbeitsminister hat es verpennt, ein wichtiges Gesetz zur Arbeitszeit von Arbeitnehmern vorzulegen.

Konkret geht es um die Arbeitszeiterfassung. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 müssen Firmenchefs die Arbeitszeit aller Angestellten genau dokumentieren. Seither war klar: Ein entsprechendes Gesetz muss her. Doch passiert ist – nichts!

Deshalb hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt eingeschaltet. Und am Wochenende die Details eines Beschlusses vom September veröffentlicht: Die Betriebe können nicht länger auf ein Gesetz von Heil warten. Sie müssen AB SOFORT die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen (z. B. per Stechuhr, App, auf Papier).

Watschn für Heil!

Der Frankfurter Arbeitsrechts-Anwalt Jens Jensen sagt zu BILD: „Das BAG ist hier als Ersatzgesetzgeber aufgetreten, weil die Regierung untätig geblieben ist. Das wirft kein gutes Licht auf das Arbeitsministerium.“

Jens Jensen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt

Foto: Jens Jensen /privat

Das Ministerium lud kurzerhand eine Stellungnahme zum BAG-Entscheid im Netz hoch, in der es klarmachte, dass die Entscheidung tatsächlich ab sofort für alle Arbeitgeber in ganz Deutschland gelte. Arbeitsrechtler Jensen: „Das Ministerium springt hier huckepack auf die BAG-Entscheidung auf.“

Hunderttausende von Firmen werden dadurch kalt erwischt, müssen nun Maßnahmen zur Zeiterfassung organisieren. Und das, obwohl zentrale Details wegen des fehlenden Gesetzes noch gar nicht geklärt sind. Klar ist nur: Chefs dürfen die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Arbeits-Pausen auch den Angestellten überlassen. Das geht laut Ministerium sogar „handschriftlich“ auf Papier.

Doch Chaos scheint hier vorprogrammiert – Leidtragende sind Firmenchefs UND Angestellte.

CDU-Vize Carsten Linnemann (45): „Jetzt kommt es darauf an, eine Lösung zu finden, die uns nicht in noch mehr Bürokratie ersticken lässt.“

Befürchtet das nächste Bürokratie-Monster: CDU-Bundesvize Carsten Linnemann

Foto: NDR/Wolfgang Borrs

Auch Arbeitgeber-Geschäftsführer Steffen Kampeter (59) pocht auf eine „rechtssichere und praktikable“ Umsetzung.

Und Arbeitsminister Heil?

Er ließ BILD mitteilen, sein Haus werde „voraussichtlich im ersten Quartal 2023“ einen „praxistauglichen Vorschlag für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz machen“.

Problem: Dann sind seit dem EuGH-Urteil satte vier Jahre vergangen ...

Das Arbeitsministerium verteidigt sich damit, dass „die Frage, welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil für Deutschland erwachsen“, „in der Literatur und zwischen den Sozialpartnern kontrovers diskutiert“ worden sei. Selbst die Frage, OB es überhaupt eine gesetzliche Regelung brauche, sei umstritten gewesen. Und dieses „OB“ sei nun vom Bundesarbeitsgericht geklärt worden.

Vorausschauende Politik? Fehlanzeige...