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Bekommt Aura eine Freiflächen-PV?

In etwa zwei Jahren könnte außerhalb des Dorfes eine Photovoltaikanlage stehen. Initiator des Projekts ist sein Bürger Roland Brand. Er stellte seine Idee im Gemeinderat vor und brachte Mathias Mönkeberg als Planungsspezialisten mit. Bürgermeister Thomas Hack wies eingangs explizit darauf hin, dass eine Bürgerversammlung folgen werde, in der die Auraer über das Vorhaben unterrichtet werden. Denn eine Anlagenbeteiligung ist möglich.

Die Gemeinde ist zwar nicht Finanzier des Projektes, aber durch die Ratsentscheidung über einen Bebauungsplan beteiligt. Dem Vernehmen nach entstehe die rund 30 Hektar große Anlage auf der Gemarkung „Frankenfeld“ am Weg nach Trimberg. Bei durchschnittlicher Stromerzeugung könnte sie Energie für 9000 Vierpersonenhaushalte bereitstellen und spart dabei jährlich 21.000 Tonnen Treibhausgas.

Solarfeld bietet Biotopflächen

Laut Mönkeberg entstehe unter den Modulen „keine Steppe“. Im Gegenteil: Das Solarfeld kann auch Biotopfläche sein. Denn unter den Modulen bleibt ausreichend Raum für Äsungsflächen. Als Einspeisungspunkt denkt der Schweinfurter Planer an Eltingshausen, Fuchsstadt oder die „Schwarze Pfütze“.

Die Vorteile: Eine Bürgerbeteiligung ist möglich, auch für die Kommune. Mit dem Beitrag zu einer unabhängigen Energieversorgung steigen die Grundsteuereinnahmen. Die Planungskosten übernimmt die 1A-Solar-Projekt GmbH (Mönkeberg).

Steigende Gewerbesteuereinnahmen für Aura

Die Gemeinde hat die absolute Hoheit über das Verfahren und kann mit steigenden Gewerbesteuern rechnen. Hinzu käme bei einer Gemeindebeteiligung eine jährliche Einnahme von 75.000 Euro.

Zur Entscheidung stand im weiteren Verlauf ein Satzungsbeschluss zur Einbeziehung des „Wässerungswegs“, der in vorgelegter Fassung einmütig beschlossen wurde. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange nahm der Rat zu Kenntnis oder holte ausstehende Beschlüsse nach. Von Bürgerseite kamen keine Einwände.

Weitere Themen in Kürze: 

  • Der Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude im Neubaugebiet „Am Hahn III“ erhielt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen und wurde einstimmig genehmigt.
  • Die Vereinbarung über den Rad- und Gehweg von Aura nach Wittershausen fand ebenfalls die komplette Ratszustimmung.
  • Zurückgestellt wurde die Festlegung zum Umfang des Wasserleitungsbaus von Aura nach Wittershausen. Hier fehlen noch Informationen über die Förderung.

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