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Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Masern-Impfpflicht zurück

DEr Masern- Zwangsimpfungen für Kindergartenkinder und andere werden weiterhin durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen betroffener Familien abgewiesen, wie am Donnerstag in Karlsruhe bekannt gegeben wurde.Grundrechtsverletzungen stecken besonders schutzbedürftige Menschen zumutbar an

Sprachlich begründete der Richter diese Entscheidung wie folgt: „Ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen, hat der Gesetzgeber den Schutz der von einer Maserninfektion Gefährdeten über die Interessen klagender Kinder und Eltern gestellt.“

Vor 2 Jahren lehnte der Vormund einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ab. Sie wollten die Durchführung von Impfpflichten bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde blockieren. Die Impfpflicht wurde im März 2020 durchgesetzt. Aktuell wurde auch die Verfassungsbeschwerde vom Oberrichter rechtskräftig abgewiesen.

Die Masern-Impfpflicht für Kinder in Krippen und Pflegeheimen wurde von der Großen Koalition aus Föderalisten und SPD unter der Regierung von Angela Merkel eingeführt. Danach müssen die Eltern vor Eintritt in die Betreuungseinrichtung den entsprechendenImpfpassoder eine Bestätigung über eine überstandene Krankheit vorlegen. Auf die Impfpflicht wird nur bei medizinischer Unverträglichkeit verzichtet.

Derzeit verfügbare Impfstoffe sind Kombinationsimpfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die Verfassungsrichter stellten in ihrer Entscheidung klar, dass keine weiteren Bestandteile hinzugefügt werden könnten.