Die Maskenzone in Göttingen umfasst die Innenstadt samt Wall und Albaniplatz. Schilder, wie hier in der Goethe-Allee, weisen darauf hin.
© Bernd Schlegel
Ab sofort gilt eine neue Corona-Landesverordnung – auch in Stadt und Landkreis Göttingen. Jetzt wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter freiem Himmel ausgeweitet.
Göttingen – Eine Maske muss laut Kreisverwaltung überall dort getragen werden, wo sich beispielsweise unter freiem Himmel viele Menschen bewegen und das Infektionsrisiko damit erhöht ist.
In der bisherigen Verordnung für Stadt und Landkreis Göttingen war diese Pflicht bereits enthalten, war jedoch an das Überschreiten bestimmter Marken des Inzidenzwertes (35 bzw. 50) gekoppelt. Das entfällt, heißt es in einer Mitteilung. Damit gilt die Alltagsmaskenpflicht jetzt unabhängig vom Inzidenzwert überall dort, wo Menschen sich auf engem Raum, zum Beispiel in Fußgängerzonen, aufhalten. Damit diese Örtlichkeiten klar erkennbar sind, wurden diese Bereiche per Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes festgelegt und konkrete Zeiträume für die Maskenpflicht benannt. Hier die Maskenzonen auf einen Blick:
- Göttingen: in der Innenstadt, auf der Wallanlage einschließlich Albani-Parkplatz, montags bis samstags von 8 bis 19 Uhr;
- Hann. Münden: in der Innenstadt sowie auf dem Tanzwerder und dem Doktorwerden, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 17 Uhr;
- Duderstadt: innerhalb der Wallanlagen, montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr.
- Bad Lauterberg: in der Innenstadt auf dem Boulevard (Hauptstraße) und auf dem „Traumspielplatz“ im Kurpark, täglich von 8 bis 19 Uhr;
- Osterode: im Bereich des sogenannten Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark, montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr;
- Herzberg: in den als Fußgängerzone gekennzeichneten Bereichen (insbesondere Hauptstraße und Marktplatz sowie anschließende Bereiche), montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr;
- Gemeinde Seeburg: für den „Traumspielplatz“, täglich von 8 bis 18 Uhr.
Weitere Infos am Bürgertelefon unter Tel. 0551/7075-100, montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 12 Uhr und 15 bis 16 Uhr und hier.