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Donald Trump: Selbst eine Verurteilung könnte ihn nicht stoppen

Um solch ungeschriebene Konventionen hat sich Trump allerdings noch nie wirklich gekümmert. Seine Anhänger hatten ihm diese Ignoranz stets nachgesehen. Auch, weil sie als Ausweis dafür galt, dass er eben nicht Teil des bei vielen Wählern verhassten Washingtoner Establishments zu sein scheint.

Ein Ausweg in der Verfassung

Doch es gibt womöglich einen rechtlichen Ausweg. Zumindest in Kreisen der Demokraten wird er seit einigen Wochen heiß diskutiert. Die Lösung hängt allerdings eng mit den Ermittlungen zum Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 zusammen. Wie schwer es nach wie vor ist, Trump gerichtsfest einen geplanten Putsch nachzuweisen, zeigen sowohl die schleppenden Ermittlungen von Generalstaatsanwalt Merrick Garland als auch die vielen Anhörungen im Untersuchungsausschuss. Kommende Woche, am 13. Oktober, soll hierzu die finale Sitzung stattfinden.

Obwohl eine mögliche Verurteilung Trumps in Bezug auf einen Putschversuch noch in weiter Ferne liegt, suchen die Demokraten offenbar bereits nach Wegen, Trump eine Rückkehr ins Oval Office zu verbauen. Der wissenschaftliche Dienst des US-Kongresses hat eine Einschätzung zu diesen Möglichkeiten vor Kurzem auf seiner Webseite aktualisiert.

Dort ist zu lesen: "Einige Beobachter, Historiker und andere Kommentatoren fragen sich, ob die Disqualifikationsklausel des 14. Zusatzartikels einen Mechanismus bieten könnte, um Personen, die an der Belagerung teilgenommen oder sie gefördert haben, einschließlich ehemaliger und amtierender Regierungsbeamter, von der Ausübung ihres Amtes auszuschließen." Gemeint sind Donald Trump und seine mögliche Planung zum Sturm auf das Kapitol am 6. Januar.

Im 14. Verfassungszusatz lautet der dritte Absatz:

"Niemand darf Senator oder Abgeordneter im Kongress oder Wahlmann für die Wahl des Präsidenten oder Vizepräsidenten sein, irgendein ziviles oder militärisches Amt im Dienste der Vereinigten Staaten oder eines Einzelstaates bekleiden, der, nachdem er als Mitglied des Kongresses oder als Beamter der Vereinigten Staaten oder als Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft eines der Einzelstaaten oder als Verwaltungs- oder Justizbeamter in einem der Einzelstaaten auf die Einhaltung der Verfassung der Vereinigten Staaten vereidigt worden ist, an einem Aufstand oder Aufruhr gegen sie teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt hat. [...]"

Schwer zu definieren

So unzweideutig dieser Absatz trotz der sperrigen Formulierung auch klingen mag, so wenig eindeutig ist er laut dem wissenschaftlichen Dienst auf den 6. Januar und auf Trump anwendbar. "Die Klausel wurde selten angewandt, und die wenigen Male, in denen sie es in der Vergangenheit wurde, ergaben sich hauptsächlich aus dem Bürgerkrieg – ein ganz anderer Kontext als die Ereignisse vom 6. Januar", heißt es.

Die betreffende Passage des 14. Verfassungszusatzes wurde nach dem amerikanischen Bürgerkrieg im 19. Jahrhundert aufgenommen. Verhindert werden sollte damit unter anderem, dass einstige Südstaatengeneräle in den Kongress gewählt werden, die gerade noch gegen die US-Verfassung gekämpft hatten.

Es sei eine "schwierige Aufgabe" zu bestimmen, was es konkret heißen soll, sich an einem Aufstand oder eine Rebellion beteiligt zu haben oder den Feinden Amerikas geholfen zu haben, schreiben nun die Kongressexperten. Es gebe schlicht einen "Mangel an Präzedenzfällen und Mangel an klaren Definitionen". Außerdem: Eine strafrechtliche Verurteilung ist für die Durchsetzung der Klausel ohnehin keine Voraussetzung. Der Ausgang der Ermittlungen gegen Trump hätte also auch keinen direkten Einfluss.