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Fahndung in Recklinghausen  - Beim Shoppen mit dem Kind Tauchpumpe geklaut

Recklinghausen (NRW) – Im Baumarkt schiebt die blonde Frau einen Einkaufswagen, darin sitzt ein kleines Kind. Plötzlich wird Mutti zur Tauchpumpen-Diebin! Jetzt fahndet die Polizei mit Fotos nach der Unbekannten.

Der Diebstahl passierte am 5. Mai um 10.50 Uhr im Raiffeisenmarkt in Datteln. Die Kundin soll die Pumpe (Wert: knapp 1500 Euro) über den Zaun geworfen haben – dann verließ sie das Geschäft. Sie sammelte die Pumpe ein und machte sich aus dem Staub.

Hier nimmt die Unbekannte die teure Pumpe aus dem Regal

Hier nimmt die Unbekannte die teure Pumpe aus dem Regal

Foto: Polizei

Die Frau hatte ein Kleinkind dabei, dass beim Diebstahl im Einkaufswagen saß

Die Frau hatte ein Kleinkind dabei, das beim Diebstahl im Einkaufswagen saß

Foto: Polizei

► Jetzt hat eine Richterin des Amtsgerichts Bochum die Öffentlichkeitsfahndung mit drei Bildern der Überwachungskamera angeordnet. Müssen jetzt alle Ladendiebe damit rechnen, öffentlich an den Diebstahls-Pranger gestellt zu werden?

Rechtsanwalt Siegmund Benecken

Rechtsanwalt Siegmund Benecken

Foto: Andreas Buck

Anwalt Siegmund Benecken (Marl) ist Experte im Strafrecht. Er sagt: „Eine Öffentlichkeitsfahndung ist nach Paragraf 131 Strafprozessordnung nur bei ,Straftaten von erheblicher Bedeutung' zulässig. Bei einem einfachen Diebstahl ist sie meist nicht verhältnismäßig. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Menschen zu Unrecht gezeigt werden. Ein junger Mandant von mir wurde einmal beschuldigt, mit einer geklauten Bankkarte Geld abgehoben zu haben. Dabei war ein falsches Überwachungsfoto verwendet worden. Die Rufschädigung war nicht wiedergutzumachen.“

Bei der Tauchpumpen-Täterin kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass einer Foto-Veröffentlichung nichts entgegen spricht. Sprecher Jan Oelbermann: „Bei der Abwägung aller Umstände spielten unter anderem die Schadenshöhe und die Begehungsweise eine ausschlaggebende Rolle.“ Ein Diebstahl wird übrigens mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet.

Eine Nachfrage beim Bundesverfassungsgericht ergab, dass zu dieser Rechtsfrage noch keine höchstrichterliche Entscheidung gefällt worden ist.

Die Polizei Recklinghausen bittet um Hinweise zu der Diebin: Tel. (0800) 2361111.