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Fall Steuerhinterziehung: Ehemaliger Warburg-Chef wegen Doppelverdienstgeschäft angeklagt

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Die Anklagen gegen Christian Olearius beziehen sich auf das Steuerhinterziehungsgeschäft der Warburg Bank von 2007 bis 2011.

(Foto: Photo Alliance /)

Die Staatsanwaltschaft Köln klagt Christian Olearius wegen Steuerhinterziehung an. Das geht aus dem Bericht hervor. Der frühere Chef der Hamburger Warburg Bank soll von Auslandsgeschäften gewusst haben. Er bestreitet es.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen den jetzigen Miteigentümer mit dem ehemaligen Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg wuchs auf. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Nach Ermittlungen von WDR und SZ hat die Staatsanwaltschaft dem hanseatischen Bankier Christian Olearius teilweise schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Steuerschaden beläuft sich auf weit über 100 Millionen Euro. Damit ist Olearius der erste ehemalige oder aktuelle Bankmanager, der sich vor dem Landgericht Bonn zu einer Doppelzweck-Transaktion geäußert hat.

In der Vergangenheit sagte Olearius, er sei sich der Illegalität von Cum-Ex-Geschäften nicht bewusst gewesen. Sein Anwalt ging auf eine aktuelle Anfrage nicht auf die Vorwürfe ein, sagte aber, es sei kein Steuerschaden entstanden und alle Forderungen seien bereits bezahlt. Tatsächlich überwies Warburg nach Anordnung der Einziehung durch das Bonner Landgericht 155 Millionen Euro an das Finanzministerium und glaubt, seine Steuerpflichten erledigt zu haben.

Die Warburg Bank wurde reformiert

Laut "SZ" war mit einer Anklage gegen Christian Olearius über mehrere Monate zu rechnen. Konkret geht es um die sogenannten Parallelgeschäfte des Hamburger Geldhauses von 2007 bis 2011. Während dieser Zeit war Olearius Sprecher der Aktionäre der Bank und wurde später in das Board of Corporate Auditors von Warburg versetzt. Ein Banksprecher schrieb auf Anfrage: Alle Arten von Steuergestaltungen.

Cum-Ex-Handel ist eine einzelne oder mehrere nie oder nur einmal gezahlte Steuern, nachdem Börsenhändler, Banken und Anwälte verschiedene Aktien gekauft und verkauft haben . Erst 2012 gelang es den Behörden, diese Art von Geschäften zu unterbinden. Dies wird den Fiskus voraussichtlich bis zu 10 Mrd. € kosten. Ein Bundesgericht hat im vergangenen Jahr entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte illegal bestraft werden können. In drei Prozessen vor dem Landgericht Bonn wurden alle Angeklagten zu Freiheitsstrafen und teilweise zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nicht alle Entscheidungen sind endgültig.