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Finanzhof entscheidet am Montag: Bund der Steuerzahler erwartet Triumph über Soli

Finanzhof entscheidet am Montag Bund der Steuerzahler erwartet Triumph über Soli

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Der Bund nehme mit dem Soli von 2020 bis 2023 etwa 54 Milliarden Euro ein, sagt Holznagel.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

FDP und CDU wollten ihn vor Jahren abschaffen, doch Spitzenverdiener und Kapitalgesellschaften zahlen ihn noch immer: den Solidaritätszuschlag. Ein Ehepaar zieht dagegen vor den Bundesfinanzhof. Der Steuerzahlerbund geht davon aus, dass dieser die Verfassungsmäßigkeit anzweifelt.

Der Bund der Steuerzahler erwartet, dass der Bundesfinanzhof (BFH) den Solidaritätszuschlag bei der Steuer vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt. "Ich gehe davon aus, dass der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit des Soli ab dem Jahr 2020 infrage stellt", sagte Verbands-Präsident Reiner Holznagel der "Rheinischen Post". Dies werde der BFH von den Verfassungsrichtern endgültig klären lassen. Mit deren Urteil sei frühestens in einem Jahr zu rechnen.

Für die am Montag anstehende Entscheidung des obersten deutschen Finanzgerichts in München erwarte er daher zunächst einen Etappensieg. Der BFH will entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag noch rechtmäßig ist. Dabei geht es um jährliche Einnahmen des Bundes von etwa elf Milliarden Euro. Seit 2021 müssen nur noch Spitzenverdiener und auch Kapitalgesellschaften den Zuschlag von bis zu 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftsteuer zahlen. Etwa 90 Prozent der Steuerpflichtigen sind davon befreit.

Ein Ehepaar argumentiert vor dem BFH, dass der derzeit geltende Solidaritätszuschlag 1995 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt worden sei. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 sei daher auch der Solidarbeitrag hinfällig. In der juristischen Fachwelt sehen das viele so.

Gleichheitsgrundsatz verletzt

"Die überwiegenden Stimmen im juristischen Schrifttum halten den Solidaritätszuschlag mittlerweile, das heißt spätestens ab 2021, für verfassungswidrig", schrieb der BFH in seinen Erläuterungen. "Zum einen ist der Erhebungszweck entfallen, zum anderen ist die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes offensichtlich", sagte Holznagel. "Der Solidaritätszuschlag wird nicht mehr von allen Einkommenspflichtigen gezahlt."

Der Bund nehme damit von 2020 bis 2023 etwa 54 Milliarden Euro ein. "Nicht nur die wirklich Reichen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen, Facharbeiter und Fachangestellte zahlen den Soli. Auch Rentner zahlen die Sondersteuer in Höhe von 5,5 Prozent im Zuge der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge", sagte Holznagel.

Die Teilabschaffung des Soli ab 2021 geht auf eine Entscheidung der Großen Koalition aus Union und SPD Ende 2019 zurück. Der damalige Finanzminister Olaf Scholz lehnte die von der Union geforderte komplette Abschaffung des Zuschlages bei der Verabschiedung im Bundestag ab. Es gebe mit Blick auf die noch zu schulternden Aufgaben bei der deutschen Einheit "gute Gründe", die Abgabe nicht vollständig abzuschaffen, sagte der SPD-Politiker damals. Der derzeitige Finanzminister Christian Lindner wirbt für eine vollständige Abschaffung.