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Fremdes Paar hatte Sex auf Ömers Benz - „Diese Nummer kostet mich 4600 Euro“

Rund 23.000 Unfallverursacher flüchten in Deutschland pro Jahr von der Unfallstelle. Doch der Fall, der sich in einer Sommernacht in einem Kölner Parkhaus abspielte, ist etwas ungewöhnlicher gelagert!

▶︎ Bilder einer Überwachungskamera dokumentieren, was passiert ist: Sie zeigen ein Paar, das durch das Treppenhaus und die Parkbereiche spaziert. Bis beide vor einem Mercedes (C-Klasse) stehen bleiben, sich ausziehen – und Sex auf der Motorhaube haben! Dann verschwinden die beiden unerkannt.

Sie hat das Kleid schon wieder angezogen, er sucht noch nach seinen Klamotten

Foto: privat

Autobesitzer Ömer Murzoglu (53) zu BILD am SONNTAG: „Ich habe gegen 18 Uhr meinen Wagen in der Tiefgarage am Dom geparkt und bin zum Corona-Testzentrum gegangen, wo ich als Nachtwächter gearbeitet habe.“

Ömer Murzoglu hat keine Schuld am Schaden

Foto: Dominik Sommerfeld

Der Frührentner verdiente sich damals als Minijobber etwas nebenbei. Murzoglu zu BILD am SONNTAG: „Als ich dann gegen 8 Uhr morgens zum Auto kam, war es demoliert.“

Verbeulte und zerkratzte Motorhaube, an der Beifahrertür war Lack abgeplatzt, außerdem gab es Schäden am rechten Blinker und dem Außenspiegel. Ein Gutachter bezifferte den Schaden auf 4600 Euro.

Murzoglus Anwalt Matthias Siegert-Paar: „Für uns war es eine klare Sache. Wenn man ein Auto gegen Geld in einem Parkhaus, das überwacht wird, abstellt, dann muss die Betreiberfirma dafür haften. Da sich die querstellten, beschlossen wir zu klagen.“

Das Gutachten ergab einen Sachschaden von 4600 Euro

Foto: Privat

Doch das Landgericht Köln wies nun diese Klage ab – kein Schadensersatz! Grund: Der Betreiber des Parkhauses sei nicht verpflichtet, permanent das Geschehen über die Überwachungskameras zu beobachten.

Die Bilder aus der Videoüberwachung liegen auch der Polizei vor. Das Pärchen, das gut erkennbar ist, sei aber bislang nicht in anderen Verfahren aufgefallen. Eine Öffentlichkeitsfahndung mit den Aufnahmen wurde nicht durchgeführt.

Vorspiel: das noch angezogene Paar auf dem Weg zum Tatort

Foto: Privat

Aber warum? Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer zu BILD am SONNTAG: „Eine öffentliche Fahndung war rechtlich nicht möglich.“ Dies werde nur dann gemacht, wenn es um eine „Straftat von erheblicher Bedeutung“ geht.

Bremer weiter: „Diese Voraussetzung ist hier bei einem Delikt der Sachbeschädigung, auch unter Berücksichtigung der Höhe des Schadens, zweifelsohne nicht erfüllt.“

Zum Vergleich: Die Behörden in Köln werteten das anders, als zum Beispiel im August 2020 nach einem Mann öffentlich gefahndet wurde, der eine EC-Karte geklaut hatte.

Ömer Murzoglu bleibt erst mal auf seinen Kosten sitzen. Das Pärchen konnte nicht ermittelt werden, die Polizei stellte das Verfahren bereits ein. Anwalt Matthias Siegert-Paar will das so nicht stehen lassen: „Gegen die Entscheidung des Landgerichts werden wir in Berufung gehen.“

Foto: BILD

Dieser Artikel stammt aus BILD am SONNTAG. Das ePaper der gesamten Ausgabe gibt es hier.