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Fünf Fahrzeuge in Zeil demoliert? Warum es Zweifel an der Schuld des Angeklagten gab

In einer Nacht Mitte Juli vergangenen Jahres demolierte jemand die Außenspiegel von fünf Autos in der Zeiler Altstadt. Es entstand ein Sachschaden von knapp 2000 Euro. Durch eine Zeugenaussage geriet ein 19-Jähriger in Tatverdacht, der sich am Dienstag vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Haßfurt wegen Sachbeschädigung in fünf Fällen verantworten musste. Doch das Gericht stellte das Verfahren gegen den jungen Mann ein, da am Ende Zweifel an dessen Schuld blieben.

Mutter und Geschwister sagten für den Angeklagten aus

Der Angeklagte hatte zuvor die Schuld weit von sich gewiesen. Er habe zur Tatzeit gegen 0.30 Uhr daheim in seinem Bett gelegen und geschlafen, weil er am nächsten Tag wieder arbeiten musste, gab er zu Protokoll. Dies bezeugten unisono zwei Geschwister und seine Mutter im Zeugenstand.

Dass ihr Sohn das Haus heimlich verlassen haben könnte, schloss die Mutter aus. "Man geht bei uns nicht aus dem Haus, ohne es zu sagen", erklärte sie vor Gericht. Den Vorsitzenden Richter Christoph Gillot verwunderte es, dass sich die drei Familienmitglieder so genau an jene Juli-Nacht und die Tatzeit um 0.30 Uhr erinnerten. Dies sei "auffällig", meinte er.

Der einzige Belastungszeuge war ein 43-jähriger Mann, der in jener Juli-Nacht nach eigener Aussage durch Lärm und Schreie auf der Straße geweckt worden war. "Es hat ordentlich gescheppert", schilderte er vor Gericht. Er sei nach draußen gelaufen, um zu schauen, ob sein Auto beschädigt worden ist, was jedoch nicht der Fall war.

Er traf dabei auf der Straße einen Betrunkenen an, den er zur Rede stellte, aber kurz darauf laufen ließ, wie er weiter erklärte. Einige Zeit später habe er diesen auf der Straße wiedererkannt und die Polizei darüber informiert. Bei einer Wahllichtbildvorlage erkannte der Mann den Angeklagten wieder, wie aus der Verhandlung hervorging.

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Da der Zeuge den Angeklagten jedoch nicht auf frischer Tat ertappt hatte, wie er einen Außenspiegel abtrat, blieben dem Gericht Zweifel an der Schuld des nicht vorbestraften Angeklagten. Der Vorsitzende schlug eine Einstellung des Verfahrens vor, der sowohl die Staatsanwältin als auch der Angeklagte mit seinem Verteidiger zustimmten. Die Staatskasse trägt sowohl die Verfahrenskosten als auch die Auslagen des Angeklagten, etwa die Kosten für den Verteidiger.