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Gesetzlicher Krankenversicherungsverband stoppt Ansprüche auf Bürgertests

Am Mittwoch wurde eine neue Corona-Testregel veröffentlicht. Mit Blick auf die Regulierung ziviler Kontrollen hat die Gesetzliche Krankenkassen-Ärztekammer nun große Kritik geäußert.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat die Abrechnung und Bezahlung von Bürgertests eingestellt. Dies teilten Mitglieder des Vorstandes der KV und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem Schreiben an GesundheitsministerKarl Lauterbachmit. Der Brief ist bei t-online abrufbar. Dadurch wird das Prüfzentrum für die durchgeführten zivilrechtlichen Prüfungen nicht mehr vergütet. Ohne Entschädigung kann das Testzentrum die Bereitstellung von Bürgertests einschränken oder einstellen.

Auf Nachfrage sagte ein KBV-Sprecher zu t-online: "Wir können uns die Überprüfung der Zahlungen an das Testcenter nicht mehr leisten." In dem Schreiben wird erklärt, dass die neuen Verordnungen von Gesundheitsminister Lauterbach zu viele Neuregelungen und die Forderungen zu kompliziert seien. Der Sprecher nennt dies einen Notruf. Ab heute müssen die meisten Menschen inDeutschlandfür den Test bezahlen. Bisher war der Bürgertest kostenlos, wurde aber vom Bund finanziert.

Kritik an der Roterbacher Verordnung

Der Vorstand von KV und KBV hat sich sehr kritisch zu der am Mittwoch angekündigten neuen Corona-Testverordnung geäußert. Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die vom BMG(Bundesministerium für Gesundheit, Anm. d. Red.)durchgeführten Leistungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung Betrugsfälle nicht verhindern können. 27} (Prüfungsordnung, Anm. d. Red.)Um sich für eine zivilrechtliche Prüfung zu qualifizieren und diese gesetzeskonform absolvieren zu können, müssen Sie weitere detaillierte Qualifikationsvoraussetzungen nachweisen. .. Für KV ist es sicherlich unmöglich, all diese neuen Anforderungen zu prüfen.