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Klage gescheitert: Corona-Impfung bleibt für Soldaten Pflicht

Die Impfung gegen Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Grippe ist bereits obligatorisch

Soldaten Lassen Sie sich gegen die Krankheit impfen, es sei denn, Sie haben eine Impfung ein konkreter gesundheitlicher Grund. Dazu gehören Hepatitis,Masern, Röteln, Mumps undGrippe. Am 24. November 2021 hat das Verteidigungsministerium die Covid-19-Impfung als Anforderung in die allgemeine Vorschrift der Zentralen Dienstvorschrift „Impfungen und sonstige Vorsorgemaßnahmen“ aufgenommen. Seitdem gilt für diese Impfung eine sogenannte Toleranzpflicht. Disziplinarmaßnahmen werden für diejenigen ergriffen, die sich nicht an den Impfplan halten.

"Ich bin Soldat und muss das Urteil akzeptieren", sagte Oberstleutnant Marcus Bayer, ein sichtlich enttäuschter Kläger. Ob er sich impfen lässt, hat er noch nicht entschieden. Sein Kamerad und Nebenkläger Christian Bayer betonte, er warte zunächst auf einen Impfantrag. "Dann habe ich mehrere Optionen und würde einen Rücktritt nicht ausschließen", sagte ein Berufssoldat.

Nach Angaben des Pentagon sind derzeit 94 % der Soldaten vollständig geimpft und genesen. Daher liegt die Impfquote für Soldaten im Auslandseinsatz bei 100 Prozent. Bisher gab es bei 183.638 Soldaten etwa 60.000 Corona-Fälle.

Ein Anwalt des Pentagon verweigerte am Donnerstag eine Stellungnahme.

Zwei Bundeswehroffiziere haben sich über ihre Impfpflicht gegen das Coronavirus beschwert. Reisfeld. Sie bleibt für eine bestimmte Rechtsgrundlage bestehen.

Die Pflicht, Soldaten mit Corona zu impfen, bleibt bestehen. Das entschied am Donnerstag der Erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Er wies die Beschwerden zweier Polizisten derAir Forceüber die Aufnahme des Corona-Impfstoffs in die sogenannte Toleranzpflicht zurück. Der Oberstleutnant sah ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die Entscheidung ist endgültig.

Die Lageeinschätzung des Pentagon zum Zeitpunkt des Erlasses vom November 2021 zur Corona-Impfungspflicht sei richtig, betonte Senator Richard Häußler. Soldaten verrichten ihre Aufgaben oft gemeinsam auf engstem Raum, in Panzern, Flugzeugen oder Schiffen. Dies birgt ein besonderes Risiko der Verbreitung einer Infektionskrankheit. „DasCoronaviruswurde früher als Pest bezeichnet.“ Daher sei es gerechtfertigt, in die Impfliste aufgenommen zu werden.

Ministerium überdenkt die Situation vor Auffrischimpfungen

Das Gericht sagte: „Überdenken Sie die Situation, bevor Sie eine Auffrischimpfung anordnen. Das Ministerium wurde angewiesen. „Die Gefahr durch das SARS-CoV-2-Virus und die verminderte Wirksamkeit der derzeit verfügbaren Impfstoffe führen derzeit zu neuen Ermessensentscheidungen zur Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen.“

Aufgrund der Besonderheiten des Wehrbeschwerdegesetzes gilt die Entscheidung zunächst nur für zwei Adjutanten. Allerdings liegen dem Bundesverwaltungsgericht nach Angaben der Wehrdienste des Senats noch einige Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Regionen vor.