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Mann (47) in Mannheim erstickt - Anklage nach tödlichem Polizeieinsatz

Mannheim – Im Mai eskalierte ein Polizeieinsatz in Rhein-Neckar: In Mannheim wollten zwei Beamte einen psychisch kranken Mann festnehmen. Der 47-Jährige wehrte sich. In einem Video, das kurz darauf im Netz kursierte, ist zu sehen, wie einer der Beamten den schon am Boden liegenden Mann mehrfach ins Gesicht schlug.

Der Mann kollabierte, musste reanimiert werden, starb aber kurz darauf in der Klinik. Nun ist die Anklage gegen einen Polizeioberkommissar und einen Polizeihauptmeister des Polizeipräsidiums Mannheim da.

Dem Polizeioberkommissar wird Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Der Polizeihauptmeister muss sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten.

Am 2. Mai 2022 ging der 47-Jährige, der an einer paranoiden Schizophrenie litt, ins Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) – weil sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hatte. Um kurz vor 12 Uhr verließ er das Institut und ging zum Polizeirevier Mannheim-Innenstadt. Ihm folgte sein behandelnder Arzt, der zu einer Rückkehr ins Institut bewegen wollte, aber nicht konnte. Der 47-Jährige klingelte an der Wache und ging wieder weg.

Sein Arzt bat daraufhin die beiden angeklagten Polizeibeamten, den 47-Jährigen wegen akuter Eigengefährdung wieder in das Zentralinstitut zurückzubringen. Das wollte der Mann aber nicht und ging in Richtung Marktplatz.

Passanten legten am Tatort Blumen und Kerzen nieder. Mit Kreide schreib jemand auf dem Asphalt: Mord durch Polizei

Foto: René Priebe

Laut Staatsanwaltschaft drehte sich der 47-Jährige dann um und bekam vom Polizeioberkommissar Pfefferspray ins Gesicht. Das beeindruckte den Mann allerdings nicht, er ging weiter. Als er am Marktplatz um die Ecke gebogen war, versuchten die Beamten, ihn festzuhalten. Der Mann wehrte sich mit zwei Faustschlägen, konnte aber zu Boden gebracht werden.

Der Polizeioberkommissar wollte ihm dann Handschellen anlegen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Als sich dieser aufbäumte, versetzte ihm der Polizeioberkommissar zwei schnell aufeinanderfolgende Faustschläge gegen den Kopf. Als sich der 47-Jährige in der Folge weiter sperrte, versetzte ihm der Polizeioberkommissar nochmals zwei Schläge mit der Faust in Richtung des Kopfes.“

Der Mann blutete daraufhin aus der Nase, blieb einige Minuten lang (fixiert, Handschellen) auf dem Boden. Die Staatsanwaltschaft weiter: „Insbesondere durch die lange und ungünstige Fixierung auf dem Bauch und eine Blockierung der oberen Atemwege durch eingeatmetes Blut litt der 47-Jährige unter Sauerstoffmangel. Er verlor durch eine darauf beruhende Stoffwechselentgleisung schließlich das Bewusstsein und verstarb letztlich trotz Reanimationsmaßnahmen um 13.44 Uhr im Krankenhaus.“

Laut Staatsanwaltschaft sollen weder der Einsatz des Pfeffersprays noch die vier Schläge durch den Polizeioberkommissar gerechtfertigt gewesen sein. Da auch das durch die Schläge verursachte Nasenbluten mitursächlich für den Tod sein soll, wird ihm Körperverletzung im Amt mit Todesfolge und – für den Einsatz des Pfeffersprays – eine versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen werden.

Der Polizeihauptmeister soll weder am Einsatz des Pfeffersprays noch an den Faustschlägen beteiligt gewesen sein. Ihm wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, weil er es nach der Fixierung unterließ, den Mann in eine Seitenlage zu bringen – laut Rechtsmedizin hätte der Tod „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ vermieden werden können.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht bestimmt.