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Missbrauchsskandal in der Kirche: Woelki geht gegen Medien und Kirchenrechtler vor

Missbrauchsskandal in Kirche Woelki geht gegen Medien und orthodoxe Anwälte vor

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Kardinal Reiner Maria Werki.

(Foto: Picture Alliance/Panama Pictures)

Kritiker sagen, Kardinal Walki sei seit Jahren in der katholischen Kirche wurden des Missbrauchs beschuldigt. Wir deckten ab. Unter ihnen ist der Kanoniker Schuller, der Welki in Medienberichten Amtspflichtverletzungen vorgeworfen hat. Jetzt starten die Kardinäle einen legitimen Gegenangriff.

Der Kölner Kardinal Reiner Maria Werki hat Klage gegen einen seiner schärfsten Kritiker, den orthodoxen Anwalt Thomas Schuller, eingereicht. Eine Sprecherin des Landgerichts Köln sagte, es habe auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Bild gestellt.

Die Klage basiert auf Missbrauchsvorwürfen gegen den katholischen Weihnachtssänger und ehemaligen Bundespräsidenten Winfried Pilz (1940-2019). Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, verbot Pilz 2014 den Kontakt zu Minderjährigen. Auch nach Pilzs Tod im Jahr 2019 veröffentlichte das Erzbistum Köln einen begeisterten Nachruf auf den Geistlichen, der die berühmte Hymne „Laudato si“ geschrieben hat.

In einer eidesstattlichen Erklärung sagte Woelki, dass er bis Juni 2022 nicht in den Pilz-Rechtsstreit verwickelt war. Der Vorwurf, er hätte die Kirchengemeinde Dresden-Meißen, in der er den Rest seines Lebens verbrachte, über die Vorwürfe gegen Pilz informieren sollen, ist daher nicht gerechtfertigt. Kirchenanwalt Schuller sagte der Bild-Zeitung, es handele sich um eine Pflichtverletzung, die Woelki den Dresdnerinnen und Dresdnern vorher nicht mitgeteilt habe. Es stehe unter Vermögensschutz.“

Ein Bild-Sprecher berichtete: "Wenn Kardinal Werki bis Ende Juni 2022 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass er nicht in den Fall Winfried Pilz verwickelt war, halte ich das für nicht glaubhaft. Wir wissen, dass Sie bereits in anderen Fällen in den Fällen unzureichende und fragwürdige eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben Sollte sich dies in weiteren Fällen wiederholen, werden wir ein Strafverfahren in Betracht ziehen.“ Grausame Missbrauchsdelikte gegen Minderjährige können von weiteren Untersuchungen zur Verantwortlichkeit nicht abbringen