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Nach jahrelangem Rechtsstreit: Autorin feiert Pyrrhussieg über Til Schweiger

Sieg ja, Geld eher nein: Anika Decker.

Sieg ja, Geld eher nein: Anika Decker.

(Foto: picture alliance / Horst Galuschka/dpa)

Rund fünf Jahre lang streitet die Autorin Anika Decker vor Gericht mit Til Schweiger um eine bessere Vergütung ihrer Drehbücher zu "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken". Nun feiert sie zwar einen juristischen Erfolg. Aber ein Geldsegen für sie bleibt dennoch aus.

Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" zu. Das entschied das Landgericht Berlin nach einem jahrelangen Rechtsstreit.

Damit erzielte die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films, deren Eigentümer Schweiger ist, sowie den Medienkonzern Warner Bros. zwar einen Erfolg - finanziell hat sie davon allerdings wenig. Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. "Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts.

Das Urteil stützt sich auf den sogenannten "Fairnessparagrafen" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall zutreffend. "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte später Millionen Besucher an.

Decker muss Gerichtskosten tragen

Für eine höhere Beteiligung an den Kino-Einnahmen hätte Decker jedoch früher vor Gericht ziehen müssen. Nachzahlungen kann sie nun allenfalls mit Blick auf die Zweitverwertung der Filme erwarten - etwa im Fernsehen, auf DVD oder im Streaming.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen Berufung einlegen. Der Deutsche Drehbuchverband reagierte zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung. "Die Situation von Kreativen ist nicht so, dass wir den Erfolg sofort abschätzen können", sagte Geschäftsführer Jan Herchenröder. Misslich sei, dass Decker als Klägerin laut Urteil für die gesamten Gerichtskosten aufkommen müsse.

Gleichwohl könnte der Prozessausgang eine Signalwirkung für die Branche entfalten. Decker war nicht nur an den Drehbüchern zu den Schweiger-Filmen beteiligt, auch bei Streifen wie "Rubbeldiekatz" oder "SMS für dich" arbeitete sie am Script mit. Nicht ausgeschlossen, dass nun auch andere Autorinnen und Autoren für eine bessere Vergütung vor Gericht ziehen werden.