
Pragsdorf ist ein kleiner Ort, in dem nur einige Hundert Menschen leben.
(Foto: picture alliance/dpa)
Der Tod eines Sechsjährigen in Mecklenburg-Vorpommern löst Entsetzen aus. In Verdacht gerät ein 14-Jähriger, der ihn erstochen haben soll. Die Familie des Teenagers ist bereits kurz nach der Verhaftung weggezogen. Sie hätten wohl mit Anfeindungen rechnen müssen.
Die Familie des 14-jährigen Verdächtigen, der den kleinen Joel in Pragsdorf (Mecklenburgische Seenplatte) getötet haben soll, hat das Dorf bereits verlassen. Die Angehörigen seien im Zusammenhang mit der Verhaftung von allein weggezogen, sagte eine Polizeisprecherin in Neubrandenburg. Sie bestätigte einen Bericht der Rostocker "Ostsee-Zeitung".
Die Familie war erst vor etwa zwei Jahren in ein Mehrfamilienhaus in dem Dorf gezogen. Für die Polizei seien solche Angaben wichtig, da man die Maßnahmen - also wie viele Streifen es dort geben solle - den jeweiligen Gegebenheiten anpassen müsse. Hätte man mit Anfeindungen rechnen müssen, wäre die Polizei demnach noch mit mehr Beamten präsent gewesen.
Unterdessen ist das Motiv für die Tat immer noch unklar, wie Polizei und Staatsanwaltschaft erklärten. Der 14-Jährige soll mit dem Sechsjährigen am 14. September in ein Versteck in einem Gebüsch unweit eines Bolzplatzes gegangen sein, als er mit ihm allein war. Dort wurde das Opfer laut Polizei brutal misshandelt und erstochen. Der 14-Jährige soll weggegangen und das Messer in ein Gestrüpp geworfen haben. Das Opfer und das Messer wurden später gefunden.
Im Laufe der Ermittlungen hatte sich der 14-Jährige laut Polizei in Widersprüche verstrickt. Zudem wurde an dem Messer eine Mischspur mit DNA-Spuren des Opfers und des mutmaßlichen Täters gefunden. Der Jugendliche schweigt nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch zu den Vorwürfen. Er solle von einem Experten psychiatrisch begutachtet werden, kündigte Oberstaatsanwalt Tim Wischmann an. Von dieser Einschätzung hänge unter anderem ab, ob die Straftat weiterhin als Totschlag oder doch als Mord eingestuft wird. Die Höchststrafe liege in beiden Fällen bei zehn Jahren Haft.
Quelle: ntv.de, rog/dpa
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