Germany
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Philipp Amthor: Ampelvorschlag ist "schizophren und ungerecht"

Union und Ampel streiten über die Reform des Wahlrechts. Der Bundestag muss verkleinert werden, findet auch Philipp Amthor, aber nachvollziehbar und fair.

Der Bundestag muss verkleinert werden. Das erfordert auch bei der Union eine unmissverständliche Bereitschaft zu Einschnitten und zu Verzicht. Fragen zu ihrer Kompromissbereitschaft muss derzeit aber auch die Ampel beantworten. Das von den regierungstragenden Fraktionen vorgeschlagene Modell beinhaltet derzeit jedenfalls noch offensichtliche Probleme hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und der Fairness der "Zuteilung" der Bürgerstimme. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit sind offensichtlich.

Begeben wir uns dazu auf eine exemplarische Deutschlandreise von Bremen über das Ruhrgebiet bis nach Brandenburg. Das "Kappungsmodell" der Ampel geht davon aus, dass Wahlkreise künftig nicht mehr wirklich gewonnen, sondern nur noch "zugeteilt" werden. So mutet es schon für sich genommen merkwürdig an, dass ein Wahlkreissieger künftig am Wahlsonntag noch mit seinen Wahlhelfern im Jubel über die meistens Stimmen das Rathaus verlassen kann, aber am nächsten Morgen erfährt, dass er trotzdem nicht in den Bundestag einzieht.

Philipp Amthor im Bundestag (Quelle: imago-images-bilder)

Über den Autor

Philipp Amthor ist Jurist und seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Dort ist er Mitglied des Fraktionsvorstandes und Fachsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Staatsorganisation und Staatsmodernisierung.

Ganz absurd wird es allerdings, wenn man betrachtet, wonach sich diese "Nichtzuteilung" im konkreten Fall richten kann. Dafür sei illustrierend das Beispiel Bremen herangezogen. Dort gibt es zwei Bundestagswahlkreise. Beide wurden von der SPD gewonnen – von Kollegin Sarah Ryglewski und von Kollege Uwe Schmidt. Nach dem Ampelmodell verfügt die SPD in Bremen allerdings nur über eine "Hauptstimmendeckung" für einen Wahlkreis.

Rechenbeispiel zeigt Ungerechtigkeit

Für die SPD in Bremen heißt es deshalb wie im Wilden Westen: "Es kann nur einen geben!" Ryglewski oder Schmidt? Kollege Schmidt hat seinen Wahlkreis mit 36,9 Prozent der Stimmen gewonnen und Kollegin Ryglewski mit 30,2 Prozent. Nach dem Ampelvorschlag ist deshalb klar: Kollegin Ryglewski geht nicht über Los und zieht nicht in den Bundestag ein. Dummerweise hat Sarah Ryglewski in Bremen aber 55.934 Stimmen erzielt, während Herr Schmidt nur 52.498 Stimmen erzielt hat.

Frau Ryglewski wurde also von 3.436 mehr Bremern gewählt, darf Bremen aber nicht im Bundestag vertreten? Und noch schlimmer: Damit sie ihren Kollegen Schmidt bei den Stimmprozenten einholt, braucht sie nicht wie er 52.498, sondern 68.934 Wahlkreisstimmen – also 16.436 Stimmen mehr. Der Ampelvorschlag sieht im Beispiel Bremen also ein 500-Meter-Rennen vor, bei dem eine Kollegin von der Ziellinie startet und der andere Kollege schon bei der 100-Meter-Marke loslaufen darf.

Obwohl der Grundsatz "Judex non calculat" gilt, dürfte eine so unfaire Rechenoperation ganz sicher auch Karlsruher Richter interessieren. Und damit kein falscher Eindruck entsteht: Es geht mir nicht darum, dass wir als Union – wie es mir eine SPD-Kollegin in der Debatte vorwarf – nicht bereit wären, eigene Wahlkreisverluste im Sinne des Gemeinwohls zu akzeptieren. Diese Wahlkreisverluste müssen aus meiner Sicht aber nachvollziehbar, plausibel und fair sein.

SPD benachteiligt sich selbst

Das ist beim SPD-Beispiel Bremen offensichtlich nicht der Fall, wenn diejenige Kollegin, die von den 28 Direktkandidaten aller Parteien in Bremen die allermeisten Stimmen erhalten hat, nicht in den Bundestag einziehen darf. Und das ist leider kein Einzelfall, sondern ließe sich auch anhand anderer Beispiele durchspielen – man denke etwa an die winzigen Ruhrgebietswahlkreise, in denen etwa SPD-Bundestagspräsidentin Bärbel Bas für exemplarische 36,9 Prozent nicht wie Frau Ryglewski in Bremen knapp 69.000 Wahlkreisstimmen, sondern lediglich knapp 43.500 Wahlkreisstimmen für ein gleiches relatives Ergebnis bräuchte.

Das alles zeigt: Der von der Ampel derzeit noch vorgesehene kompetitive Vergleich zwischen Wahlkreisgewinnern bei so unterschiedlichen absoluten Zahlen verzerrt dramatisch den Wert von Wählerstimmen. Mit einer nachvollziehbaren und gleichen "Bürgerstimme" haben diese "Wahlkreisstimmen" der Ampel jedenfalls nicht mehr viel zu tun.

Für ein weiteres ungerechtes Beispiel des Ampelvorschlages können wir nach Brandenburg schauen. Dort hat der SPD-Kollege Hannes Walter seinen Wahlkreis mit 25,4 Prozent knapp vor der AfD gewonnen. Für die von der Ampel gewünschte notwendige "Hauptstimmendeckung" hätte das natürlich nicht gereicht, sodass Herr Walter nicht in den Bundestag eingezogen wäre. Hätte er allerdings nicht als SPD-Kandidat, sondern als "Parteiunabhängiger" kandidiert, wäre er mit demselben Ergebnis in den Bundestag eingezogen.

Demnach sollen nach dem Ampelvorschlag knapp unter 30.000 Stimmen bei "Unabhängigen" für einen Wahlkreissieg reichen, während Parteibewerber mit identischem Ergebnis das Nachsehen hätten. Ich finde: Das ist schizophren und ungerecht! Unser Grundgesetz sieht in Art. 21 eine privilegierte Stellung der Parteien im Staatswesen vor, die von der Ampel nun mit einer krassen Diskriminierung von Parteibewerbern goutiert wird. Eine weitere schwere verfassungsrechtliche Bürde.