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Rechte und Regeln: Was Mitarbeiter über Firmenhandys wissen müssen

Unternehmenshandys sind seit langem ein fester Bestandteil der realen Welt. Allerdings haben alle Mitarbeiter einen Anspruch darauf. Und was ich kann und was nicht. Der Anwalt klärt auf.

Gibt es ein Festnetztelefon auf Ihrem Schreibtisch? Oder passen Sie Ihr Arbeitsleben über Ihr Arbeitshandy an. Gerade im Zeitalter des hybriden Arbeitens haben sich Firmen-Smartphones als Arbeitsmittel vielerorts durchgesetzt. Mitarbeiter sollten mit den gesetzlichen Regelungen vertraut sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Mitarbeiter haben Anspruch auf Firmenhandys.

„Nein, das liegt im Ermessen des Arbeitgebers“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob und wem er das Firmenhandy zur Verfügung stellt.

Er ist nicht verpflichtet, alle gleich zu behandeln. „Wenn ein anderer Kollege ein Firmenhandy nutzt, begründet dies nicht das Recht, ein eigenes Handy zu kaufen“, sagte Daniel Staff, Anwalt von Verdy Union. .. Rechtskräftige Ansprüche gegen das Firmenhandy können sich laut Stach aber auch aus einem Arbeits-, Dienst- oder Betriebsvertrag oder Tarifvertrag ergeben. „Deshalb ist es ratsam, die entsprechenden Arbeitsvertragsbedingungen genau zu lesen.“

Und was ist, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der normalen Arbeitszeiten anrufen muss? ..

In solchen Fällen stellt der Arbeitgeber in der Regel freiwillig das Firmenhandy zur Verfügung. „Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Unternehmen einen Bereitschaftsdienst hat“, sagt Peter Meyer. Oder Ihr Chef erwartet, dass Sie beispielsweise abends oder am Wochenende ans Telefon gehen können. Der Arbeitgeber trägt dann auch die Kosten des Mobilfunkanbieters. „Schließlich kann niemand von Mitarbeitern verlangen, ihre Mobiltelefone für geschäftliche Anrufe zu verwenden“, sagt Daniel Staff. Und: Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, das Firmenhandy nach Feierabend eingeschaltet zu lassen. „Mitarbeiter haben das Recht, in ihrer Freizeit abwesend zu sein.“

Was ist, wenn ich von zu Hause aus arbeite?

„In genau diesem Moment brauchen Mitarbeiter ein Firmenhandy“, sagt Peter Meyer. Stach, Verdi-Spezialist, weist darauf hin, dass Arbeitnehmer, wenn sie ihre privaten Mobilgeräte für die Arbeit nutzen, gegen das deutsche Arbeitsrecht verstoßen. Arbeitgeber stellen daher in erster Linie freiwillig eine bedarfsgerechte Ausstattung für Firmenhandys, Notebooks und andere mobile Endgeräte zur Verfügung.

Kann ein Mitarbeiter das Mobiltelefon eines Unternehmens ablehnen?

"Im Prinzip nein", sagt Meyer. Wird das Firmenhandy aus Sicht des Arbeitgebers benötigt, muss der Arbeitnehmer dieses während der Arbeitszeit nutzen und erreichbar sein. „Aber Arbeitgeber können Arbeitnehmern natürlich nicht verbieten, ein weiteres dediziertes Handy zu benutzen“, sagt Meyer.

Kann ich mein Diensthandy persönlich nutzen?

Arbeitnehmer dürfen ihre arbeitgebereigenen Firmenhandys grundsätzlich nicht für private Zwecke nutzen. „Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung zulässt oder zulässt“, sagt Stach. Aber wenn es um Toleranz in diesem Sinne geht, verrät er, dass es nicht ausreicht, wenn Mitarbeiter die Geräte ihres Unternehmens für längere Zeit persönlich nutzen. Der Arbeitgeber muss wissen, dass der Mitarbeiter das Gerät persönlich nutzt. „Aber die private Nutzung ist nur für einen angemessenen Zeitraum erlaubt“, erklärt Stach. „Angemessen“ hängt von den Einzelheiten des Einzelfalls ab.

Was ist, wenn das Mobiltelefon meines Unternehmens beschädigt oder beschädigt ist?

„Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über Schäden oder Defekte an Firmenhandys informieren“, sagt Peter Meyer. Ohne arbeitsvertraglichen, betrieblichen oder tarifvertraglichen Umgang mit einem kaputten Firmenhandy, so Stach, wird der Arbeitgeber entweder reparieren, ersetzen oder auf ein mobiles Gerät verzichten, das muss entschieden werden. Zukunft. Bei Schäden am Eigentum des Arbeitgebers aufgrund der Geschäftstätigkeit richten sich die Kosten nach dem Grad der Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers im jeweiligen Fall.

Und was ist, wenn das Handy Ihres Unternehmens in Ihrer Freizeit kaputt geht?

"Arbeitnehmer müssen möglicherweise eine Entschädigung ihres Arbeitgebers zahlen", sagt Rechtsanwalt Meyer. Es kommt darauf an, ob sie das Eigentum des Arbeitgebers vorsätzlich oder versehentlich beschädigt haben. „Aber wenn beispielsweise ein Arbeitgeber Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen vernachlässigt, kann die Fahrlässigkeit des Arbeitgebers die Haftung einschränken oder ausschließen“, erklärt Daniel Staff.

Wenn Ihr Handy während Ihres privaten Urlaubs kaputt geht, hängt die Haftungsfrage auch davon ab, ob der Schaden mit Ihrer geschäftlichen oder privaten Tätigkeit zusammenhängt. „Nur im ersten Fall greift die Haftungsminderung nach dem Innenschadensprinzip“, sagt Stach.

Zahler, wenn der Vertrag gekündigt wird.

„Wird das Firmenhandy rein geschäftlich genutzt, muss der Arbeitgeber zusätzliche Kosten tragen“, sagt Peter Meyer. Probleme können entstehen, wenn Mitarbeiter das Firmenhandy nicht nur beruflich nutzen, sondern auch Arbeitgeber, die nicht für private Telefonate und das Surfen im Internet bezahlen wollen. „Hier empfehlen wir, einen Vertrag mit einem Unterausschuss des Unternehmens abzuschließen, um Abrechnungsprobleme zu vermeiden“, rät Stach.

Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen eine Regel?

„Arbeitgeber können Arbeitnehmer abmahnen“, sagt Rechtsanwalt Meyer. Dies ist der Fall, wenn Mitarbeiter das ausdrückliche Verbot der privaten Nutzung des Firmenhandys missachten. „Eine Pflichtverletzung kann im schlimmsten Fall zur Kündigung führen“, warnte Bundessekretär Stach.