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Schul-Schließungen  - Experten sprechen von „krasser Fehlentscheidung“

Jetzt knüpft sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die deutschen Schulschließungen im zweiten Corona-Jahr vor.

Damit gerät das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Druck. Noch im November 2021 hatte es den Schulschließungen der „Bundesnotbremse“ von Ex-Kanzlerin Angela Merkels (68, CDU) im Nachhinein einen Freibrief ausgestellt.

Und das, obwohl zahlreiche Wissenschaftler, Kinderärzte und Verbände in ihren Stellungnahmen für das Gericht auf die schwerwiegenden Folgen der Schulschließungen hinwiesen.

Diese Erkenntnisse habe das Gericht „vom Tisch gewischt“, so Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (60, Uni Oldenburg). „Der Karlsruher Beschluss war eine krasse Fehlentscheidung.“ Das Kindeswohl habe keine Rolle gespielt. Es sei den Richtern nur darum gegangen, die Regierungspolitik zu stützen. „Das Gericht argumentierte wie zu Anfang der Pandemie: Man habe es nicht besser gewusst. Dabei dauerte die Pandemie schon fast zwei Jahre.“

Auch Rechtswissenschaftler Prof. Josef Franz Lindner (56, Uni Augsburg) sagt: „Das BVerfG hat es sich zu leicht gemacht, indem es überwiegend die Stellungnahmen der Schließungsbefürworter, vor allem des Robert-Koch-Instituts, berücksichtigt hat.“

Ebenso stützte der Virologe Christian Drosten (50, Charité) mit seiner Stellungnahme den Regierungskurs: Die Schulen hätten „einen deutlichen, wenn auch quantitativ schwer erfassbaren Beitrag zur Infektionsverbreitung“ geleistet.

Die renommierten Statistiker der LMU München belegten hingegen, dass offenen Schulen sogar halfen, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren!

Rechtswissenschaftler Linder nennt es ein „schwerwiegendes Versäumnis“, dass das Gericht keine mündliche Verhandlung durchgeführt hat. „Denn dort hätten alle Perspektiven diskutiert und transparent gemacht werden können. Einseitigkeit und Intransparenz herrschten aber auch im Kanzleramt von Angela Merkel vor.“

Die Beschwerde in Straßburg habe sehr gute Chancen, glaubt Boehme-Neßler. Die europäischen Kollegen sähen Schulschließungen ganz anders.

Brisant: Zahlreiche Fachgesellschaften und Wissenschaftler wurden im Karlsruher Verfahren zur „Bundesnotbremse“ als „sachkundige Dritte“ hinzugezogen, auch das Robert-Koch-Institut, damals unter der Leitung von Lothar Wieler (60). Dabei ist das RKI dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt, Wieler durfte als weisungsgebundener Beamter dem Regierungskurs nicht widersprechen.

Bundestags-Vize Wolfgang Kubicki (70, FDP): „Wenn nun Herr Wieler und Herr Lauterbach erklären, das sei alles nicht richtig gewesen, frage ich mich, warum sie mit mir nicht gegen die Schulschließungen gekämpft haben. Und es stellt sich die Frage, warum das RKI keine entsprechend deutliche Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht abgegeben hat.“ Wenn es politischen Druck auf das RKI gegeben habe, solle Herr Wieler das auch so sagen.