Tauberbischofsheim

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 23. Februar, drei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, wie es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes heißt. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 3162. Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Dienstag bei 45,3.
Aufgrund mehrerer positiver Schnelltests im Bewohnerbereich musste die MCC Seniorenresidenz Wertheim vorsorglich unter Quarantäne gestellt werden. Dies umfasst ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp. Eine flächendeckende Testung in der Einrichtung ist in Vorbereitung.
Allgemeinverfügung zur Einreise aus Hochinzidenzgebieten
Mit der Coronavirus-Einreiseverordnung wurden bundesweite Regelungen unter anderem für die Test- und Nachweispflichten von Einreisenden aus Risikogebieten festgelegt.
Vor dem Hintergrund des gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraumes sollen in Baden-Württemberg für bestimmte Personengruppen abweichende Regelungen getroffen werden, so die Mitteilung. Diese gelten für Grenzpendler und Grenzgänger, für Personen, die nahe Angehörige besuchen sowie für Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im grenzüberschreitenden Einsatz.
Die Mobilität dieser Personen im Rahmen des erforderlichen Grenzübertritts soll jedoch nicht zulasten der Funktionsfähigkeit der Wirtschaft eingeschränkt werden. Aufgrund des Schutzes von Ehe und Familie sind auch beim Besuch naher Angehöriger Ausnahmen zuzulassen. Als Besucher von nahen Angehörigen gelten Personen, die aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts einreisen.
Mit der Allgemeinverfügung des Main-Tauber-Kreises wird für Einreisende aus Hochinzidenz-gebieten eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht für Grenzgänger und Grenzpendler sowie für Besucher von nahen Angehörigen insoweit geschaffen, als in diesen Einzelfällen der Nachweis von zwei Negativtests pro Kalenderwoche ausreichend ist. Zudem kann der Test auch unverzüglich nach der Einreise durchgeführt werden. Die Allgemeinverfügung tritt am 24. Februar in Kraft und ist befristet bis 30. April 2021.
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