Umstrittenste Ampel-Verordnung: Gilt das neue Heiz-Gesetz nur bis zur nächsten Wahl?
Die wichtigsten Fragen und Antworten für alle Mieter und Hausbesitzer
Bald Alltag: die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe vor einem Wohnhaus
Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Von: Felix Rupprecht
Es ist das umstrittenste Gesetz der Ampel: Nach monatelangem Hickhack wurde das Heiz-Gesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) am Freitag im Bundestag beschlossen, tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. BILD klärt acht wichtige Fragen:
Was ist die zentrale Vorschrift?
Neu eingebaute Heizungen müssen ab Januar zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können (Öl- und Gasheizungen können das in der Regel nicht). Allerdings gibt es Ausnahmen und Fristen.
Ab wann gilt was für wen?
Neubauten in Neubaugebieten sind direkt ab Januar verpflichtet, eine Heizung einzubauen, die zu 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden kann. Bei Bestandsgebäuden und anderen Neubauten gilt das erst, wenn eine „kommunale Wärmeplanung“ vorliegt.
Was hat es mit der „kommunalen Wärmeplanung“ auf sich?
Großstädte müssen bis Juli 2026 vorlegen, wie sie Fernwärme und Biogasnetze ausbauen wollen. Kleinere Städte und Gemeinden bis Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern gelten lockerere Vorgaben. Solange ihr Wohnort die Planung nicht erklärt hat, können Sie weiter eine Gasheizung einbauen (Bedingung: Sie muss ab 2029 zu 15 Prozent erneuerbar betrieben werden).
Gilt das Gesetz nur bis zur nächsten Wahl 2025?
Unwahrscheinlich. CDU-Chef Friedrich Merz hat zwar in BILD angekündigt, dass eine Bundesregierung unter Führung der Union das Heiz-Gesetz sofort wieder rückgängig machen würde.
Doch auch, wenn die Union gerade in den Umfragen vorn liegt: Es sieht nicht danach aus, dass sie mit einer absoluten Mehrheit regieren kann. Und eine Zusammenarbeit mit der AfD hat sie ausgeschlossen. Heißt: Die Union wäre aller Voraussicht nach auf die Zusammenarbeit mit SPD oder Grünen angewiesen. Eine Abschaffung des Heiz-Gesetzes ist da schwer vermittelbar.
Wie sieht die finanzielle Förderung aus?
Grundsätzlich sollen Hausbesitzer beim Umrüsten mit 30 Prozent der Kosten unterstützt werden. Wer im Eigenheim wohnt, soll bis 2028 zusätzlich noch 20 Prozent „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ beantragen können.
Robert Habeck mit Bauministerin Klara Geywitz (47, SPD)
Foto: picture alliance / Geisler-Fotop
Der reduziert sich danach alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Wer über weniger als 40.000 Euro Haushaltseinkommen verfügt, soll weitere 30 Prozent Förderung erhalten können. Insgesamt ist die Förderung bei 70 Prozent gedeckelt.
Was kommt auf Mieter zu?
Vermieter können die Kosten für eine neue Heizung anteilig über Mieterhöhungen umlegen. Diese Möglichkeit soll begrenzt werden auf zehn Prozent der Kosten. Dafür müssen Vermieter staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese vom Kostenanteil der Mieter abziehen. Die Miete darf beim Heizungstausch um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen.
Was passiert mit kaputten Heizungen?
Defekte Heizungen können grundsätzlich repariert und weiter betrieben werden. Ist eine Heizung irreparabel, bleiben dem Hauseigentümer im Regelfall fünf Jahre, um eine neue Heizung einzubauen, die das 65-Prozent-Ziel erreicht. Für Mehrfamilienhäuser gelten längere Übergangsfristen.
Welche Heizungen sind noch erlaubt?
Neben elektrischen Wärmepumpen, Solarthermie- oder Erdwärmesystemen sind auch Holzheizungen erlaubt.
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Dieser Artikel stammt aus BILD. Das ePaper der gesamten Ausgabe gibt es hier.