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Bundesgerichtshof-Urteil: Zwangsimpfung gegen Corona bei Soldaten ist legal

Seit November 2021 müssen Bundeswehrsoldaten gegen Corona geimpft werden. Zwei Luftwaffenoffiziere haben gegen die Entscheidung Klage erhoben und sehen darin eine Verletzung ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen.

Die Corona-Impfung bleibt für Soldaten der Bundeswehr Pflicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen abgewiesen. Insbesondere erkannten die Kläger an, dass ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gegen Vorschriften verstoße, und forderten die Streichung der Impfung von der Liste, konnten dies aber nicht.

Nach Ende November sind Soldaten verpflichtet, die Corona-Impfung zuzulassen, sofern kein medizinischer Grund dagegen spricht. Es basiert auf dem Soldatengesetz, das Impfungen gegen Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorschreibt.

Juristen vermuten Wirksamkeit von Impfung

Aus Sicht des Klägers ist die Corona-Impfung nicht gut untersucht und kann Infektionen oder Erkrankungen nicht vorbeugen. "Unglückliche Duldungspflichten müssen gekippt werden", betonte der Klägeranwalt Wilfried Schmitz in seiner Schlussrede. Impfen ist ein gefährliches Experiment, das mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar ist.

Die Impfung brachte keinen Nutzen, aber insbesondere die Omicron-Variante war viel milder als alle bisherigen Varianten, was zu einer Schadenswelle durch den Impfstoff führte. Die Methoden des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts beruhen laut Schmitz auf unvollständigen Daten. Zudem befällt das Virus vor allem Menschen, die zuvor erkrankt waren. Aber hier geht es um Soldaten, deren Fitness und Immunsystem überdurchschnittlich sind.

Einer der klagenden Luftwaffenoffiziere kam zu dem Schluss, dass es ihm darum ging, die Wahrheit zu beweisen. Die militärische Führung ist von Entsetzen getrieben und weigert sich, wirksame Impfungen zu überwachen. Hinzu kommt, dass die aktuelle Impfquote der Bundeswehr bei 94 % liegt und die Herdenimmunität längst erreicht ist.

Impfung "noch alternativlos"

Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums halten derweil an der Rechtmäßigkeit ihrer Duldungspflicht fest. Beweise für einen Verfahrensfehler konnte die Gegenseite nicht erbringen. Die Impfung hat die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr noch nicht ersetzt. Das Gericht hat nun festgestellt, dass das Bundesministerium der Verteidigung vor Erlass einer neuen Anordnung zur Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung prüfen und berücksichtigen muss.

Zu Beginn der Anhörung im Mai gab Richter Richard Hausler bekannt, dass das Urteil in diesem Fall nur zwei klagende Beamte betreffen würde. Weitere Verfahren von Soldaten verschiedener Einheiten in dieser Sache sind beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

Nach Angaben des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil der voll immunisierten geimpften und genesenen Soldaten derzeit bei 94 Prozent. Daher liegt die Impfquote bei Auslandseinsätzen bei 100 Prozent. Bisher gab es bei 183.638 Soldaten etwa 60.000 Corona-Fälle.

Soldaten sollten ohne besondere gesundheitliche Gründe gegen alle Arten von Krankheiten geimpft werden. Dazu gehören Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und die Grippe. Am 24. November 2021 hat das Verteidigungsministerium die Covid-19-Impfung als Anforderung in die allgemeine Vorschrift der Zentralen Dienstvorschrift „Impfungen und sonstige Vorsorgemaßnahmen“ aufgenommen. Seitdem gilt für diese Impfung eine sogenannte Toleranzpflicht. Disziplinarmaßnahmen werden für diejenigen ergriffen, die sich nicht an den Impfplan halten.