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Urteil im Prozess um schweren Bandendiebstahl: Polizei bescheinigt Einbrechertrio eine "saubere Arbeit"

"Die Angeklagten haben einen guten Deal gemacht", betonte die Vorsitzende der Strafkammer beim Landgericht Schweinfurt in ihrer Urteilsbegründung. Zuvor war das Trio, das sich wegen schweren Bandendiebstahls, Sachbeschädigung und Computerbetrug verantworten musste, zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Während Sebastian B. und Krzysztof S. längere Haftstrafen verbüßen müssen, kommt Pawel Si. mit einer Bewährungsstrafe davon.

Am ersten Verhandlungstag hatte es auf Anregung der Verteidigung, entsprechend den Regelungen der Strafprozessordnung, eine Absprache über den möglichen Strafrahmen im Hinblick auf die einzelnen Angeklagten gegeben. Damit verbunden war die Zusage, dass sie die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe in einem vollumfänglichen Geständnis einräumen würden.

Die drei aus Warschau stammenden Angeklagten kennen sich bereits seit ihrer Kindheit. Alle drei haben bereits in ihrer polnischen Heimat Straftaten begangen, für die sie zum Teil auch schon länger inhaftiert waren. Das bandenmäßige Zusammenwirken des Trios in Deutschland begann im November 2020. Die Taten waren darauf gerichtet, in Schul-, Büro- und sonstige unbewohnte Gebäude einzudringen, um dort nach Geld und anderen Wertgegenständen zu suchen.

Die Handschrift, die das Trio an den Tatorten hinterließ, war "professionell"

Dabei waren nicht immer alle drei Täter gleichzeitig beteiligt, sondern arbeiteten in unterschiedlichen Konstellationen zusammen. Gemeinsam waren sie allerdings bei ihrer ersten Tat unterwegs, bei der sie in eine Realschule in Bad Kissingen einbrachen. Später waren sie an unterschiedlichen Tatorten in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen aktiv.

Die Handschrift, die das Trio bei seinen Taten hinterließ, war professionell. Ein Kriminalpolizist, der als Zeuge geladen war, bescheinigte der Bande eine saubere Arbeit. "Es war uns sofort klar, dass wir es mit Profis zu tun hatten", beschrieb er. Die Täter hätten genau gewusst, was sie taten, im Wesentlichen nach Bargeld gesucht und schwerer verwertbare Gegenstände, wie i-Pads im Schulbesitz, erst gar nicht mitgenommen.

Dieses professionelle und zielgerichtete Vorgehen hielt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer den Angeklagten, dann auch als ein strafschärfendes Merkmal vor. Die Verteidigung sah es demgegenüber eher als entlastend an, dass die Angeklagten nicht, wie andere Einbrecher dies manchmal tun, Vandalismus betrieben und Einrichtungsgegenstände unnötigerweise zerstört hätten. Dennoch fielen neben dem beachtlichen Beuteschaden vor allem die angerichtet Sachschäden in einem Umfang von mehr als 55.000 Euro bei der Findung des Strafmaßes ins Gewicht.

Ein Täter beschreibt sein Motiv: chronischer Geldmangel und die Angst vor der Ehefrau

Als Motive für die Tat nannte Sebastian B. chronischen Geldmangel. Um Zusatzeinnahmen zu erzielen, habe er Autos in Deutschland angekauft, um sie in Polen weiter zu veräußern. Das habe aber nicht immer funktioniert. Die Angst vor seiner Frau, ohne Geld nach Hause zu kommen, sei einer der Beweggründe gewesen, trotz einer zuvor bereits in Polen verbüßten längeren Haftstrafe, auch in Deutschland Straftaten zu begehen.

Unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils des Amtsgerichts Kaiserslautern, wo er gemeinsam mit Krzystof S. bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurde, muss er nun vier Jahre und zwei Monate in Haft. Krzysztof S., dessen Urteil in der Pfalz schon höher ausgefallen war und der auch bei der aktuellen Verurteilung mehr Tatbeiträge zu verantworten hatte, sitzt fünf Jahre ein. Pawel Si., der weniger Vorbelastungen mit sich brachte und auch in Deutschland noch straflos geblieben war, muss sich nun in den nächsten vier Jahren straffrei führen. Sonst riskiert er die Bewährung zu verlieren, die ihm das Gericht im Hinblick auf seine zweijährige Freiheitsstrafe einräumte.