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Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im April

Der Atomausstieg wird vollzogen, die Corona-Auflagen entfallen, der Verkauf des 49-Euro-Tickets startet, und es bleibt etwas mehr Netto vom Brutto. Zudem endet die telefonische Krankschreibung. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Atomausstieg wird vollzogen

Spätestens Mitte April werden die noch verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Der Bundestag hatte am 11.11.2022 die Änderung des Atomgesetzes beschlossen: Demnach werden die drei noch laufenden deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterbetrieben. Dafür bedurfte es einer Gesetzesänderung, denn der schrittweise Ausstieg aus der Atomkraft war im Atomgesetz zunächst abschließend für Ende 2022 vorgesehen.

Angesichts des kurzen Zeitraums des Weiterbetriebs wurde auf die periodische Sicherheitsüberprüfung, die die fortlaufende Überprüfung eigentlich ergänzt, ausnahmsweise verzichtet. Die Sicherheit der Anlagen ist gleichwohl auch während des befristeten Weiterbetriebs auf hohem Niveau gewährleistet, meint die Bundesregierung.

Cloud-Dienste von Microsoft werden teuer

Zum neuen Monat erhöht Microsoft für seine Cloud-Produkte die Preise. Diese werden dann für alle neu abgeschlossenen Verträge sowie Vertragsverlängerungen um elf Prozent erhöht. Betroffen sind die Online-Dienste Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365. Laufende Verträge sollen vorerst von Preiserhöhungen verschont bleiben.

Corona-Auflagen entfallen vollständig

Bereits in den vergangenen Monaten sind zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entfallen. Nun endet auch die FFP-2-Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für Besucher am 7. April.

Das bedeutet: Ab dem folgenden Tag, 8. April, entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz-Paragrafen 28b. Schon zum 2. Februar wurde die Maskenpflicht im Personenfernverkehr aufgehoben. Seit dem 1. März sind Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit.

Damit entfallen auch die Rechtsgrundlage für die Länder, abhängig von der pandemischen Lage eigene Coronavirus-Schutzmaßnahmen zu beschließen. Zudem läuft die Coronavirus-Einreise-Verordnung aus. Damit gibt es aufgrund von Corona keine Auflagen mehr für Reisende.

Energiesparmaßnahmen bleiben noch erhalten

Die seit September 2022 geltenden kurzfristigen Energiesparmaßnahmen werden bis zum 15. April 2023 verlängert: In öffentlichen Arbeitsstätten gilt seitdem eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen dürfen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet werden.

Etwas mehr Nettogehalt

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder treten geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 in Kraft. Dadurch erhalten Angestellte etwas mehr Netto, bei gleichem Bruttogehalt. Denn alle Arbeitgeber müssen ab dem 1. April höhere steuerliche Freibeträge für Angestellte berücksichtigen. So wird ab diesem Datum der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1230 Euro (von 1200 Euro) und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4260 Euro (zuvor 4008 Euro) angehoben. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro weiterem Kind.

Mehr Geld im Baugewerbe, für Maler und Lackierer und Leihbeschäftigte

Tarifbeschäftigte Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe bekommen zum 1. April im Westen zwei Prozent und im Osten 2,7 Prozent mehr Gehalt - im Mai steht zudem noch eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro an. Der branchenbezogene Mindestlohn für Maler und Lackierer (Facharbeiter) steigt ab dem neuen Monat von 13,80 auf 14,50 Euro. Der Mindestlohn für Helfer steigt hier auf 12,50 Euro.

Der tarifliche Mindestlohn für Leihbeschäftigte steigt ab 1. April auf mindestens 13 Euro pro Stunde.

Neue Fragen bei theoretischer Führerscheinprüfung

Ab dem neuen Monat werden die Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung geändert. Insgesamt kommen im aktualisierten Katalog 44 neue Theorie-Fragen hinzu. 21 davon gehören in die Kategorie Grundwissen. 23 sind explizit für die Führerscheinklasse B gedacht. Die Durchfallquote der Prüfung lag in den vergangenen Jahren bei weit über 30 Prozent.

Verkauf von 49-Euro-Ticket startet

Das Deutschlandticket oder auch 49-Euro-Ticket soll zum 1. Mai eingeführt werden. Am 3. April startet aber bereits der offizielle Verkauf des deutschlandweit gültigen Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Grundsätzlich soll das Deutschlandticket nach dem Willen von Bund und Ländern digital - also per App oder auf einer Chipkarte - angeboten werden. Für Verkehrsunternehmen, die aktuell noch nicht in der Lage sind, ein solches digitales Ticket bereitzustellen, besteht die Möglichkeit, das Ticket übergangsweise als digital kontrollierbares Papierticket mit QR-Code auszugeben - längstens aber bis zum 31. Dezember 2023. Das Deutschlandticket soll es im monatlich kündbaren Abonnement geben.

Wie schon das 9-Euro-Ticket soll auch das Deutschlandticket die Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll es die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen, einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen – und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.

Telefonische Krankschreibung endet

Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich telefonisch noch bis zum 31. März bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Unterliegen Beschäftigte aber einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung oder besteht eine öffentlich-rechtliche Empfehlung zur Absonderung, kann eine telefonische Krankschreibung laut Kassenärztlicher Vereinigung auch ab dem 1. April für sieben Tagen ausgestellt werden.

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen vereinfacht möglich

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind schon nach bisherigem Recht möglich. Allerdings ist dafür in der Regel eine entsprechende Bestimmung in der Vereinssatzung notwendig. Diese Notwendigkeit entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen des im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Vereinsrechts bereits seit Ende März.