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Waffe war einsatzfähig! - Reichsbürger baute Schuss-Apparat aus Mausefalle

Querfurt (Sachsen-Anhalt) – Razzia bei einem Rentner (73), der den Staat zum Feind wähnt!

Die Polizei stürmte am Donnerstag in einem kleinen Ortsteil von Querfurt (Saalekreis) das Wohnhaus eines 73-Jährigen.

Laut den Ermittlern soll der Mann daheim eine voll funktionsfähige Schusswaffe gebastelt haben – aus einer Mausefalle!

„Sichergestellt wurden eine als Schuss-Apparat umgebaute geladene Wühlmausfalle, verschiedene Patronen, 14 Gasflaschen und weitere Beweismittel“, erklärte Polizeisprecherin Ulrike Diener. Die Waffe war demnach schussbereit.

Das Amtsgericht Halle hatte die Durchsuchung des Gebäudes und der Nebengelasse per Beschluss angeordnet. Der Rentner soll zuvor angedroht haben, Straftaten zu verüben, bei denen er unter anderem auch Gasflaschen einsetzen wollte, so die Polizei.

► Die Behörden ordnen den Senior der sogenannten Reichsbürger-Szene zu.

Als Reichsbürger werden Menschen bezeichnet, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen. Sie lehnen unter anderem die demokratische Ordnung in Deutschland ab. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von rund 23 000 Menschen deutschlandweit aus, die dieser Szene angehören.

Gegen den 73-Jährigen wurden die Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Androhung von Straftaten aufgenommen.

Auch ein Ehepaar aus Sachsen soll Waffen gebaut haben

Der 50-Jährige wurde festgenommen

Der 50-Jährige wurde festgenommen

Foto: xcitepress/Finn Becker

Unabhängig davon durchsuchte das Landeskriminalamt am Donnerstag auch eine Wohnung in Dresden-Kaditz. Ein Mann (50) soll gemeinsam mit seiner Ehefrau (49) ebenso Zuhause Waffen gebastelt und diese sogar verkauft haben!

„Im Rahmen der Durchsuchung konnten sechs Schusswaffen, zahlreiche Munition und Werkzeuge zur Herstellung von Waffen sichergestellt werden“, erklärte das LKA. „Zudem wurden mehrere Mobiltelefone, IT-Technik sowie Bargeld im hohen vierstelligen Bereich gefunden.“

Der 50-Jährige wurde festgenommen. Die Polizei prüft nun, ob die Beschuldigten einer extremistischen Gruppierung angehören.

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