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Zu viel Radeberger getrunken? - Peinlich-Fehler auf Straßenschild in Sachsen

Radeberg (Sachsen) – Hat hier jemand ein Radeberger zu viel gehabt oder seit wann hat der Februar 31 Tage?

An der Ferdinand-Freiligrath-Straße in der Bierstadt Radeberg tauchte jetzt dieses Parkverbots-Schild auf. Und das ist ein ganz besonderes, denn die Schilder-Steller bauten dort einen regelrechten Kalender-Klops auf...

Jeder Autofahrer kennt das blau-rot-weiße Parkverbots-Schild aus der mühseligen Stellplatzsuche, doch der kleine Zusatz auf dem Schild in Radeberg lässt einen wahrlich stutzen. Denn dort steht „ab 31.02.23“ geschrieben. Einen Tag, den es noch nie gegeben hat. Denn der Februar 2023 hat - wie so oft - nur 28 Tage.

Doch wie geht man als Autofahrer nun mit solch einem Schild um und gilt es überhaupt?

BILD fragte den renommierten Verkehrsrechts-Experten Prof. Dr. Dieter Müller (63) und der stellt klar: „Das Zusatzzeichen ist nichtig, weil das Datum nicht existiert. Es muss ausgetauscht werden.“

Prof. Dr. Dieter Müller (63)

Foto: Dirk Sukow

In der Ferdinand-Freiligrath-Straße laufen derzeit Bauarbeiten. Es geht um den Breitbandausbau. Für die Durchführung dieser Bauarbeiten „erhielt die ausführende Baufirma eine verkehrsrechtliche Anordnung für den geplanten Zeitraum der Arbeiten“, erklärt die Stadtverwaltung auf BILD-Anfrage. Dabei enthielt diese Genehmigung auch „die Auflage, dass das erforderliche Verkehrszeichen absolutes Haltverbot mit den Zusatzzeichen 'gültig ab Zeitpunkt' drei volle Tage vor Beginn der Maßnahme durch die Baufirma aufzustellen sind“, so die Stadt weiter.

Das falsche Schild soll jetzt ausgetauscht werden

Foto: Picxell

Und hierbei kam es dann offenbar zu einem „Versehen“ und dem Februar-Fauxpas. Denn eigentlich sollte auf dem Schild, statt dem nicht existenten 31. Februar, der 31.01.2023 vermerkt sein, wie die Verwaltung mitteilt. Inzwischen sei die Baufirma auf den Kalender-Klops hingewiesen worden und hat den Austausch des falschen Schildes veranlasst.

Eine gute Nachricht für alle möglichen Parksünder gibt es dann auch noch: „Verwarnungen wurden durch das Ordnungsamt natürlich nicht erteilt“, so die Stadtverwaltung