Liechtenstein
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Änderung in der Markenschutzverordnung

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Markenschutzverordnung sowie der Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz verabschiedet.

Aufgrund der Übernahme der EU-Richtlinie 2015/2436 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken wurde das Markenschutzgesetz angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft und betreffen vor allem den Wegfall der grafischen Darstellbarkeit einer Marke, die Erweiterung von Eintragungshindernissen und die Einführung neuer Verfahren wie das Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren und das Widerspruchsverfahren.

In der Folge wurden zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Markenbereich auch entsprechende Anpassungen in der Markenschutzverordnung notwendig. Zusätzlich wurden Anpassungen vorgenommen, die sich aufgrund der schweizerischen Rezeptionsgrundlage ergeben haben. Aufgrund der Einführung neuer Verwaltungsverfahren im Markenbereich war auch die Gebührenverordnung entsprechend anzupassen. Die abgeänderten Verordnungen treten gleichzeitig mit dem Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.