Liechtenstein
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Anträge auf Subvention von Stromkosten können nun gestellt werden

VADUZ - Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise hat der Landtag im Dezember unter anderem einen Energiekostenzuschuss zur Subvention von Stromkosten für energieintensive Unternehmen für das Jahr 2023 beschlossen. Die Regierung hat die Richtlinie zur Ausrichtung dieses Zuschusses Mitte Dezember verabschiedet, Anträge können ab sofort gestellt werden.

Anspruch auf den Energiekostenzuschuss zur Subvention von Stromkosten (EKZ) haben gemäss Mitteilung des Amtes für Volkswirtschaft Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein, deren inländische Energiekosten bezogen auf den Umsatz hoch sind.

Ob dies der Fall ist werde mit dem Verhältnis der Energiekosten zum Umsatz im Geschäftsjahr 2021 ermittelt. "Bei einem Anteil von mindestens 3 Prozent wird von einem energieintensiven Unternehmen ausgegangen", heisst es dazu. Ausserdem müsse das Unternehmen von der Energiekostensteigerung unverhältnismässig stark betroffen sein. Dies werde wiederum mit dem Kriterium der Gewinnmarge im Geschäftsjahr 2021 ermittelt. Bei einer Marge von kleiner als 5 Prozent wird von einer starken Betroffenheit ausgegangen.

Weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Der EKZ kann online beantragt werden. Bei Fragen, steht das Amt für Volkswirtschaft zur Verfügung. Telefon: +423 236 69 05 oder Mail: ekz@llv.li