Liechtenstein
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Bericht zur Menschenrechtssituation in Liechtenstein

Heute wurde der vierte Länderbericht Liechtensteins im Rahmen der sogenannten Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) durch den UNO-Menschenrechtsrat beim Hochkommissariat für Menschenrechte eingereicht.

Im Rahmen der UPR wird jeder der 193 UNO-Mitgliedstaaten alle fünf Jahre von allen anderen Staaten hinsichtlich seiner Menschenrechtssituation überprüft und erhält dabei Empfehlungen zur Verbesserung seiner Menschenrechtslage. Vor der Verabschiedung des Länderberichts durch die Regierung hatten die im Menschenrechtsbereich tätigen liechtensteinischen NGOs Gelegenheit, sich zur Umsetzung der UPR-Empfehlungen, die in früheren Überprüfungen an Liechtenstein ergangen waren, zu äussern. Eine Zusammenfassung der erhaltenen Rückmeldungen findet sich im Anhang des vierten liechtensteinischen Länderberichts.

Der Bericht samt Beilagen ist auf der Internetseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) veröffentlicht. Die Präsentation des Berichts wird am 9. Mai 2023 im UNO-Menschenrechtsrat in Genf erfolgen.